Eine 38-jährige Frau gibt sich als Film-Fan aus, doch ihre Facebook-Seite ist mit rechtem Gedankengut übersät.

Leonberg - Die Verwendung eines sogenannten Facebook-Stickers, der den Hitlergruß suggeriert und die Veröffentlichung eines Satire-Videos mit dem Hakenkreuz ist einer 38 Jahre alten Frau aus Leonberg teuer zu stehen gekommen. Die Mutter zweier Kinder wurde am Leonberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt – sie hatte sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht.

 

Zum Verhängnis wurden der angeklagten Frau drei Beiträge auf ihrer Facebook-Pinnwand im Frühjahr 2017. Damals hatte sie zwei animierte Sticker gepostet mit der Hauptdarstellerin des Films „Die Tribute von Panem“, die ihren rechten Arm nach oben streckt, ähnlich dem Hitlergruß. Sticker sind mit Smileys vergleichbare Bildchen, die dazu dienen, Dinge oder Gefühlsregungen auszudrücken, ohne dafür Worte zu gebrauchen. Außerdem teilte sie ein Video aus der Satire-Sendung „Extra 3“, das die Eröffnung des Wiener Praters mit einem Riesenrad in Form eines Hakenkreuzes zeigt.

Pinnwand mit rechtspopulistischen Inhalten übersät

Soweit nicht schlimm. Doch ihre Pinnwand war übersät mit rechtspopulistischen Inhalten, was so einiges über ihre Neigungen verriet. Dort hatte sie Bilder der Wehrmacht veröffentlicht, die sie mit „Kriegsverbrechen der Befreier“, „Das letzte Bataillon wird ein deutsches sein“ oder auch mit „Heil Hitler“ betitelte. Die Sache war während polizeilicher Ermittlungen gegen einen Rechtsradikalen aus Hannover aufgeflogen, wie der geladene Beamte von der Kriminalpolizei Böblingen erzählte. Weil die Angeklagte dessen Beiträge kommentierte und auf ihrer Pinnwand teilte, wurde die Polizei auch auf sie aufmerksam. Der Beamte hatte ihre Einträge aus den letzten zwölf Monaten ausgewertet. Sein Fazit: „Rechtsmotivierte und nationalistische Ansichten, in denen Deutschsein im Vordergrund stand.“

Die Teamassistentin in einem Bildungsunternehmen gab sich in der Verhandlung völlig ahnungslos und erklärte, der Sticker habe nichts mit dem Hitlergruß zu tun, diesen habe sie nur verwendet, weil sie Fan des Hollywood-Films sei, und schließlich werde er auch von Facebook zur Verfügung gestellt. „Und das Satire-Video gibt’s doch auch bei YouTube. „Ich wusste nicht, dass ich es nicht posten darf!“, sagte die 38-Jährige, bevor sie sich mit einem Taschentuch die Tränen aus dem Gesicht wischte. Am Ende bestritt sie jeglichen Bezug zum Thema und betonte, dass sie in keiner rechtsradikalen Partei oder Organisation sei.

Richter wollte ein Zeichen setzen

Der Amtsrichter Josef Weiß glaubte ihr kein Wort. Auch wenn der Sticker und das Satire-Video an sich nicht justiziabel seien, so müsse man das Ganze im Kontext sehen. „Wenn man sich als Laie den Sticker anschaut und die Texte dazu liest, dann denkt man ganz sicher nicht an dem Film, sondern an den Hitlergruß!“, befand dieser. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass es sich um eine erhobene Hand mit drei Fingern handele, die auch in dem Hollywood-Film vorkomme. Der Richter: „Auch wenn es nicht der klassische Hitlergruß ist, der mit der flachen Hand ausgeführt wird: Laut Gesetz reichen zum Verwechseln ähnliche Gesten und Symbole aus, um den Tatbestand zu erfüllen.“

Mit Blick auf das Video nahm er der Frau nicht ab, dass sie es nur zur Belustigung veröffentlicht hatte. „Das Hakenkreuz mag im Rahmen der Satire von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, aber mit Ihnen hat das nichts zu tun, zumal der Ton abgeschaltet und das Hakenkreuz auf dem Vorschaubild zu sehen war“, sagte der Richter, der mit Blick auf die Geldstrafe von „generalpräventiven Aspekten“ sprach. Gerade im Internet neigten viele dazu sich mit Beiträgen dieser Art gegenseitig hochzuschaukeln, und dass Sie als Mutter mitmache, sei besonders erschreckend. Deswegen musste „ein Zeichen gesetzt werden“.

Mit dem Urteil schrammte die Leonbergerin nur knapp an einer Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis vorbei – diese ist ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen notwendig, und damit gilt man dann auch als vorbestraft. Mit seinem Strafmaß war das Gericht allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben – diese hatte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro gefordert für die bislang unbescholtene Frau, die ohne rechtlichen Beistand erschienen war.

Das Konto der 38-jährigen Frau wurde inzwischen von Facebook endgültig gelöscht. Dieses war schon zuvor mehrmals gesperrt worden, weil sie mit ihren Beiträgen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hatte.