Vor dem Amtsgericht wird ein Weil der Städter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann war zu schnell unterwegs und verlor die Kontrolle über sein Auto.

Leonberg - Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ist ein Unfallverursacher aus Weil der Stadt am Leonberger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der Familienvater 140 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, zudem bleibt sein Führerschein 18 Monate unter Verschluss.

 

Der Autounfall an einem März-Abend vor einem Jahr auf der B  295 zwischen Weil der Stadt und Renningen sorgte für ein Großaufgebot an Rettungskräften. Damals war der 47-Jährige zu schnell unterwegs und verlor beim Überholen auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über seinen BMW. Beim Wiedereinscheren geriet er auf den rechten Grünstreifen, kam ins Schleudern und kollidierte auf der Gegenfahrbahn frontal mit einem VW. Die drei Insassen dort erlitten schwerste Verletzungen. Der Fahrer trug einen Brustbeinbruch und Prellungen davon. Sein Beifahrer wurde mit einer Gehirnerschütterung und einem geplatzten Darm ins Krankenhaus eingeliefert, wo er notoperiert wurde. Besonders tragisch ging der Unfall für seine Schwester aus – die 47-jährige Frau erlitt mehrere Wirbelbrüche, sie ist seitdem querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Feuerwehr musste die in ihren Fahrzeugen eingeklemmten Menschen mit schwerem Gerät befreien.

Auf dem Heimweg von einer Freizeit

Das Trio war damals auf dem Heimweg von einer Freizeit. „Ich weiß nur noch, wie die Scheinwerfer auf mich zukamen, dann setzt meine Erinnerung wieder ein, als ich aus dem Auto getragen wurde“, erzählte der Fahrer, ein 31-jähriger Lehrer aus Herrenberg. Der Beifahrer, ein 48-jähriger Postbeamter aus Albstadt, sei erst im Krankenhaus zu sich gekommen, berichtete dieser vor Gericht.

Seine Schwester wurde nicht als Zeugin vernommen. Die Frau, die zuletzt als hauswirtschaftliche Betriebsleiterin in Bad Liebenzell gearbeitet hatte, wohnt wieder bei ihren Eltern und ist auf eine intensive Pflege angewiesen. „Es gibt Fortschritte, aber sie ist noch weit von einem normalen Leben entfernt“, sagte der Albstädter. Laut den Ärzten bestehe aber dennoch Hoffnung, dass sie eines Tages wieder laufen kann.

Dass der Weiler damals auf der Strecke mit einem erlaubten Tempo von 100 zu schnell fuhr, konnte der Fahrer des überholten Fahrzeugs bestätigen. „Mein Tempomat zeigte 105, er muss bestimmt mindestens 130 gefahren sein“, berichtete der Ingenieur aus Weissach. Damals habe es sehr stark geregnet. „Bei diesen Sichtverhältnissen wäre ich sogar noch langsamer gefahren als mein Mann“, ergänzte die Erzieherin. Nach dem Unfall habe der 33-Jährige, der beim Deutschen Roten Kreuz aktiv ist, Erste Hilfe geleistet und die Leitstelle verständigt.

Angeklagter nimmt die volle Schuld auf sich

Der angeklagte Frührentner konnte sich in der Verhandlung nicht daran erinnern, wie es zu dem Unfall kam, er nahm aber die volle Schuld auf sich. Auch er wurde bei der Kollision, die er mit dem Wagen seines Sohnes verursacht hatte, schwer verletzt. Er erlitt einen Armbruch sowie einen Darmabriss und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Seine Ehefrau, damals Beifahrerin, kam mit einem Beinbruch davon. Die 49-Jährige machte bei ihrer Aussage Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht.

Besonders übel stieß den Unfallopfern auf, dass der Verursacher nicht Kontakt zu ihnen gesucht hatte, um sich zu entschuldigen. Einzig sein Sohn und die Schwiegertochter hätten sich nach ihrem Wohlbefinden erkundigt. Der 47-jährige Angeklagte entgegnete, er habe über die beiden erfahren, dass die Geschwister zunächst einmal nicht an einem Treffen interessiert gewesen seien. Er sprach aber bei der Verhandlung den Opfern sein Mitgefühl aus.

„Ich glaube Ihnen, dass Sie Reue empfinden und den Unfall nicht gewollt haben“, sagte die Amtsrichterin Jasmin Steinhart zu dem 47-Jährigen, der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Zugleich monierte sie bei der Urteilsverkündung: „Aber Sie sind trotz widriger Verhältnisse und ohne Not zu schnell gefahren und haben mit Ihrer Rücksichtslosigkeit drei Menschen schweren Schaden zugefügt.“ Der Staatsanwalt hatte zuvor mit einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten eine etwas schärfere Sanktion gefordert. Allerdings betonte er in seinem Plädoyer: „Sie haben indirekt ein Leben zerstört und egal, wie das Gerichtsurteil am Ende ausfallen wird, mit der Schuld werden Sie für immer leben müssen.“