Der 24-jährige Karlsruher muss außerdem an die beiden Opfer je 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Leonberg - Ein Jahr, sieben Monate und zwei Wochen, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen 24-jährigen Karlsruher, der sich am Leonberger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Richterin Sandra De Falco kam zu diesem Strafmaß unter Einbeziehung eines früheren Urteils und Auflösung der dort gebildeten Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem muss der Mann an die beiden Opfer je 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Umzugshelfer für eine „brutale Schlägerei“ im Juni vor zwei Jahren im Innenhof eines Altstadt-Lokals verantwortlich war, bei der zwei 26 und 28 Jahre alten Brüder krankenhausreif geprügelt wurden. „Entgegen der Anklage lässt sich Ihnen zwar der Faustschlag nicht eindeutig zurechnen, aber dass Sie mit der Bierbank auf ein Opfer eingeschlagen haben, bestätigte sich in der Beweisaufnahme“, sagte die Richterin.

 

Zudem machte sie den Mann auch für die Faustschläge und Fußtritte des 15-köpfigen Schlägertrupps mitverantwortlich. Das Würgen und Herumspringen auf dem Kopf des jüngeren der beiden Opfer lastete sie ihm aber nicht an. Eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Karlsruhers aufgrund seiner hohen Alkoholisierung sei nicht gegeben gewesen.

Woher kam der Schlägertrupp?

Die Schlägerei war der traurige Höhepunkt eines gemeinsamen Abends, den die Brüder mit einem Freund, dem 24-Jährigen und seinen zwei Kumpels gemeinsam in der Leonberger Altstadt verbrachten. Nachdem zwischen dem 28-jährigen Renninger und dem Karlsruher ein verbaler Streit wegen einer Lappalie ausbrach, eskalierte die Situation vor dem Lokal. Möglicherweise spielte auch die Kündigung des Mannes eine Rolle, der damals mit den beiden Brüdern in der Renninger Firma ihres Onkels gearbeitet hatte.

Am Ende machte sich ein Schlägertrupp über die beiden her. Ob dieser von dem 24-Jährigen oder einem seiner Kumpels herbeigerufen wurde, konnte nicht geklärt werden – die beiden, die ebenfalls als Beschuldigte in Frage kamen, verweigerten die Aussage. Die Schläger schlugen mit Fäusten brutal auf die Opfer ein und verpassten ihnen Fußtritte. Dem 26-Jährigen wurde die Luft abgedrückt, während einer der Unbekannten auf seinen Kopf sprang. „Ich hatte Todesangst“, hatte sein Bruder in der Verhandlung berichtet.

Doch die zwei Nebenkläger kamen noch glimpflich davon. Der 26-Jährige wurde lediglich mit Prellungen, einem blauen Auge sowie einer aufgeplatzten Lippe ins Krankenhaus gebracht. Sein älterer Bruder erlitt neben Prellungen auch eine Gehirnerschütterung. Hinzu kamen die psychischen Folgen. Laut eigener Aussage stand der Renninger wegen Verfolgungswahns kurz vor einer Therapie.

Entschuldigung per Handy?

Der Karlsruher hatte die Vorwürfe abgestritten und behauptet, dass er die Schläger nicht gekannt habe. Auch die beiden Brüder konnten eigener Aussage nach nicht eindeutig erkennen, ob der 24-Jährige auf sie eingeschlagen hatte – sie waren sich aber sicher, dass er verwickelt war. Doch der Freund des Bruderpaars, hatte ausgesagt, dass er den Mann dabei gesehen hatte, wie dieser sich vor der Schlägerei mit den Unbekannten unterhielt und später mit der Bierbank um sich schlug. Nicht zuletzt bezeugte er auch, dass sich der Karlsruher noch in der Tatnacht bei dem 28-Jährigen per Handy entschuldigte.

Der einschlägig vorbestrafte und bei der Tat zweifach unter Bewährung stehende 24-Jährige entging knapp einer Gefängnisstrafe. Die Richterin hielt im zugute, dass er sich seit dem Vorfall vor zwei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen ließ.

Auch der Oberstaatsanwalt sah die Anklage im Wesentlichen bestätigt und forderte nebst Geldstrafe von 2000 Euro eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, neun Monaten und zwei Wochen. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf Freispruch.