Ein Rentner hat den Sozialstaat betrogen – und sich Sozialleistungen erschlichen.

Leonberg - Ein 66-Jähriger aus Leonberg hat viele Jahre lang beim Arbeitsamt angegeben, allein zu wohnen und trieb so seinen monatlichen Satz beim Arbeitslosengeld in die Höhe. Jetzt ist seine Schummelei aufgeflogen. Das Leonberger Amtsgericht verurteilt den Rentner zu einer Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit. Zurückzahlen muss er den entstandenen Schaden selbstverständlich auch.

 

Der klein gewachsene Mann sieht gar nicht wie ein Verbrecher aus. Mit seinen grauen Haaren, dem ebenfalls grauen Vollbart und dem braunen Jackett, sieht er viel mehr aus wie ein durchschnittlicher Mann mit Mitte 60. In ruhigem Tonfall bespricht er sich mit seinem Anwalt, als der Richter auf sich warten lässt. Sie scheinen sich einig zu sein. Als die Anklage verlesen wird, zeigt der 66-Jährige keinerlei Anzeichen von Nervosität.

Seit dem ersten November 2003 soll er mit einer Frau in einer WG – also einer Art Bedarfsgemeinschaft – gelebt haben. Fast genau vier Jahre später, im November 2007, stellt der gelernte Kfz-Mechaniker, der lange als LKW-Fahrer gearbeitet hat, dann erstmals Antrag auf Arbeitslosengeld. Dabei erwähnt er nicht, dass er mit einer zweiten Person zusammen lebt, die Geld verdient. Insgesamt stellte er, abwechselnd mit seiner Mitbewohnerin acht fehlerhafte Anträge auf Arbeitslosengeld. Den letzten im Mai 2011. Die beteiligte Frau wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

Die Frage nach einem Geständnis beantwortet der Rentner mit einem knappen „Ja“. Er sieht offenbar ein, dass er das Geld nicht hätte bekommen dürfen und zeigt Reue. „Das war so nicht okay“, gesteht er.

Die Staatsanwaltschaft legt dem nicht vorbestraften 66-Jährigen sein Geständnis positiv aus. Außerdem betont die Vertreterin der Anklage, dass die Taten schon einige Zeit her seien und sich der Angeschuldigte seitdem nicht auffällig verhalten hat. Dazu kommt: „Der Rentner lebt in festen sozialen Verhältnissen und macht nicht den Anschein, die Tat wiederholen zu wollen“, sagt die Juristin. Andererseits ist jedoch ein sehr hoher Schaden von insgesamt rund 8000 Euro entstanden. Die Staatsanwältin schlägt daher vor, dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft aufzuerlegen. Außerdem solle er mindestens 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten.

Der Verteidiger ist mit dieser Art der Bestrafung einverstanden, doch hält er ein Jahr Bewährungsstrafe für ausreichend. Der Anwalt gibt außerdem zu Bedenken, dass das Jobcenter noch keine Rückzahlung gefordert hat, aber noch eine Menge auf den Angeklagten zukommen werde.

Amtsrichter Armin Blattner entscheidet sich für den Mittelweg. Der 66-Jährige Leonberger wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die angehäuften Schulen soll er mit einen monatlichen Abzug von seiner Rente abstottern.