Baby bleibt unverletzt, weil der Vater mit Zweitschlüssel herbeieilt.

Leonberg - Weil ein 16 Monate altes Kind am Dienstagnachmittag in einem Auto eingeschlossen worden ist, rückte die Freiwillige Feuerwehr Leonberg mit sechs Einsatzkräften und zwei Fahrzeugen in die Gotthold-Ege-Straße aus. Gegen 15.10 Uhr hatte die 31 Jahre alte Mutter ihren Audi beim Halden-Kindergarten abgestellt und die Autoschlüssel im Wagen liegen lassen. Anschließend aktivierte sich die automatische Verriegelung des Fahrzeugs, sodass das Kleinkind auf dem Rücksitz eingesperrt wurde.

 

Beim Eintreffen der Feuerwehr saß das Kind noch im Auto, war ansprechbar und soweit wohlauf. „Es hat auch gelacht, vermutlich weil so viele Feuerwehrleute um das Auto herumliefen“, meinte ein Feuerwehrmann. Zum Schutz gegen die Sonneneinstrahlen haben die Feuerwehrkräfte den Wagen mit einer Plane abgedeckt.

Da es der Zustand des Kindes zuließ, wurde auf den Zweitschlüssel gewartet, heißt es im Einsatzbericht der Feuerwehr. Mit dem Schlüssel ist der Ehemann der 31-Jährigen dann zügig herbeigeeilt und so konnte das Kind unverletzt aus dem aufgeheizten Auto befreit werden.

„Für kleine Kinder kann es ganz schnell gefährlich werden – und je kleiner sie sind, umso schneller“, sagt Lutz Feldhahn, der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Böblingen. Schon 15 Minuten pralle Sonne können bei Kindern im geschlossenen Auto lebensgefährlich sein.

Im parkenden Auto steigt die Temperatur im Innenraum schnell bis zu 70 Grad Celsius an. „Eltern sollten ihr Kind nie allein im Auto lassen“, sagt Lutz. Ab 46 Grad Celsius werde es im Auto für Kinder kritisch. Experten gingen davon aus, dass bei 35 Grad Celsius Außentemperatur nach 15 Minuten Lebensgefahr herrsche. „Kinder schwitzen weniger als Erwachsene, da wird weniger Wärme abgegeben, weil weniger Schweiß verdunstet“, sagt Lutz. So nehme der Körper eines Kindes im heißen Auto dreimal so viel Energie auf wie der eines Kindes, das bei 35 Grad in der Sonne steht. Wer ein Kind allein in einer solchen Lage vorfindet, dem rät der ADAC: „Schlagen Sie die Scheibe ein!“. Hier gelte „Nothilfe“, was dazu berechtigt, das Kind zu befreien.