Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 34-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren.

Gut sieben Jahre nach Beginn des Tatkomplexes um gefälschte Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg hat das Landgericht Stuttgart ein fünftes Urteil in diesem Zusammenhang gefällt. Die 18. Große Strafkammer verurteilte einen 34-jährigen Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 42 Fällen und der Beihilfe zur Bestechung in fünf Fällen zu drei Jahren und einem Monat Gefängnis. Mit dem Richterspruch entsprach die Kammer dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

 

Der Prozess ging schneller als geplant zu Ende, da sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine so genannte Prozessverständigung geeinigt hatten. Gemäß dieser war dem 34-Jährigen für den Fall eines Geständnisses ein Strafkorridor zwischen drei Jahren und einem Monat und drei Jahren und neun Monaten zugesichert worden. Zudem war der in der Anklage erhobene Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer Bande fallen gelassen worden. Bereits am zweiten Prozesstag hatte der Mann über seinen Verteidiger Olaf Panten eingeräumt, dass er zusammen mit seinem Onkel und einem Schwager zwischen 2017 und 2020 TÜV-Prüfberichte gefälscht habe und Autos mit gefälschten Unterlagen angemeldet habe.

Prüfer aus Mannheim und Würzburg gibt es nicht

Das Gericht sah es – auch aufgrund dieses Geständnisses - als erwiesen an, dass der 34-Jährige interessierte Autobesitzer angeworben, technische Angaben erhoben, Unterlagen besorgt und Gelder angenommen hat. Die Fälschungen selbst seien durch seinen Onkel veranlasst worden. Dieser habe dabei die Namen nicht existierender TÜV-Prüfer aus Mannheim und Würzburg benutzt. Die Mitarbeiter der Zulassungsstellen hatten auf die gefälschten TÜV-Prüfberichte vertraut und die notwendigen Plaketten in gutem Glauben an den Fahrzeugen angebracht.

Zudem hat der Angeklagte nach den Erkenntnissen des Gerichts in mehreren Fällen Autos, die nicht aus dem EU-Bereich stammten, mit gefälschten Gutachten als zulassungsfähige EU-Fahrzeuge angemeldet. Dies war möglich, da vier TÜV-Prüfer involviert waren, die die dafür notwendigen Hauptuntersuchungsberichte und Gutachten gegen Bezahlung ausgestellt hatten. Pro Fahrzeug erhielten die Prüfer, die die Autos teilweise nicht einmal gesehen hatten, 280 Euro.

In fünf Fällen hatte der 34-Jährige die Zulassung von Autos aus Jordanien, Ägypten und Kuwait über zwei – mittlerweile verurteilte – Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle Leonberg veranlasst, obwohl wesentliche Unterlagen wie Verzollungsnachweise und Datenblätter gefehlt hatten. Sieben Fahrzeuge ließ der Angeklagte zudem auf sich selbst oder seine Ehefrau zu, darunter einen Audi Quattro, einen Chevrolet und einen Jaguar. Insgesamt hat der 34-Jährige für seine Tätigkeiten 2750 Euro erhalten.

Bereits vier Urteile gefällt

Im Zusammenhang mit den gefälschten Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg hatte es zuvor vier Urteile gegeben: Im Mai 2021 hat das Landgericht Stuttgart eine Ex-Mitarbeiterin der Zulassungsstelle zu vier Jahren und fünf Monaten Haft wegen Bestechlichkeit in knapp 300 Fällen und ihren zeitweiligen Lebensgefährten im August 2021 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Außenstelle Leonberg wurde vom Amtsgericht Leonberg im Oktober 2022 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten wegen Bestechlichkeit in 25 Fällen verurteilt. Ebenfalls wegen 25-facher Bestechlichkeit hat das Landgericht einen ehemaligen TÜV-Prüfer zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Seit Ende April läuft am Stuttgarter Landgericht ein weiteres Verfahren gegen einen ehemaligen Autohändler aus Leonberg und seine beiden Söhne. Dieser Prozess wird sich noch eine Weile hinziehen. Mittlerweile sind Termine bis kurz vor Weihnachten anberaumt worden.