Das
Regierungspräsidium gibt dem Einspruch von Anwohnern statt.

Leonberg - Es sind Ferien, und die Sonne scheint. Doch in der Unteren Burghalde können die Nachbarskinder beim Spielen nicht mehr auf den Schutz der verkehrsberuhigten Zone vertrauen. Die Spielstraße ist nach einer Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart schon wieder Geschichte.

 

Diese war erst im vergangenen Herbst im unteren Teil der Straße eingerichtet worden, auf einem nicht ganz 100 Meter langen Abschnitt zwischen den Hausnummern 4 und 19. Verschiedene Familien hatten mehr als ein Jahr lang dafür gekämpft. In einem ersten Schritt war das Tempo von 30 auf 20 reduziert worden. Nachdem ein Mädchen beim Spielen hinter einem Wagen hervorgelaufen und in ein Auto gerannt war, wobei es verletzt worden war, hatte die Stadt Leonberg dem Anliegen Spielzone dann stattgegeben und entsprechende Schilder anbringen lassen.

Begründung: Die Autos sind zu schnell unterwegs

Doch andere Anwohner, die die Spielzone bereits vorher kritisiert hatten, legten daraufhin Widerspruch beim Regierungspräsidium ein, der übergeordneten Behörde. Und diese hat dem Widerspruch nun stattgegeben. Die Begründung: die Autos fahren in dem verkehrsberuhigten Bereich noch immer zu schnell. Die Sicherheit, die die Spielzone den Kindern bringen soll, sei damit nur scheinbar gegeben. Dies sei nicht verantwortbar, heißt es in einem Schreiben an die Familie.

Die Stadt Leonberg musste daraufhin die Schilder wieder abbauen. Es gilt wieder Tempo 20. Zumindest damit ist das RP einverstanden. Der betroffene Abschnitt ist der einzige in der langen Straße, der gerade und ohne Steigungen verläuft. Zudem gibt es links und rechts der schmalen Straße Mauern und Zäune. Das hat viele Kinder der Nachbarschaft zum Spielen angezogen. Nahe gelegene Spielplätze gibt es dort keine. Die Gartengrundstücke liegen zudem alle am Hang. In der Spielzone wären die Kinder gleichberechtigt gewesen mit allen anderen Verkehrsteilnehmern, egal ob Fußgänger, Rad- oder Autofahrer. Nun haben die Fahrzeuge wieder Vorfahrt.