Ein Renninger ging der Polizei mehrmals ins Netz und dealte dennoch unbeirrt weiter.

Leonberg - Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Leonberger Schöffengericht gegen einen Renninger verhängt, der sich wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hatte. Der 37-jährige Familienvater hatte mit allerlei Drogen gedealt.

 

Die Polizei wurde erstmals im Sommer 2016 auf den Mann aufmerksam. Damals wurden er und ein Kumpel vor seiner Renninger Wohnung mit verkaufsfertig abgepackten elf Gramm Kokain, 50 Gramm Haschisch und 20 Gramm Marihuana erwischt – die Drogen waren in einem als Buch getarnten Tresor versteckt. Gänzlich unbeeindruckt davon, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet wurde, ging er der Polizei drei Wochen später am Renninger Bahnhof ins Netz – die Beamten fanden mehrere Druckverschlusstütchen mit Kokain, Amphetamin, Haschisch und Ecstasy in seiner Umhängetasche.

Verkaufsfertiges Kokain sichergestellt

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei verkaufsfertiges Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana sicher, außerdem auch 15 Kleinkaliberpatronen, obwohl ihm die dafür erforderliche Erlaubnis fehlte. Im vergangenen Februar standen die Beamten erneut vor seiner Tür – zuvor hatte sich ein anonymer Hinweisgeber bei der Polizei gemeldet und von einem angehenden Drogengeschäft gesprochen. Die Polizei beschlagnahmte neben allerlei Betäubungsmitteln auch 2300 Euro Bargeld. Nach der Wohnungsdurchsuchung wurde der Familienvater verhaftet, er kam in die Justizvollzugsanstalt Stammheim uns saß seitdem in der Untersuchungshaft.

Bis auf die Patronen, die laut ihm einem Kumpel gehörten, räumte der gelernte Industriemechaniker alles ein. Auf der Anklagebank erzählte er, dass er nach der Entlassung aus seiner Firma, dort habe er 15 Jahre gearbeitet, in ein tiefes Loch gefallen sei. „Job weg, Geld weg und dann war noch das dritte Kind unterwegs!“ Zuerst habe er nur konsumiert, später kam ihm dann die Idee, die Drogen zu verkaufen.

„Dunkelgelbe Karte“

Dass es nicht so weitergehen kann, hatte der Mann, der sich laut eigener Aussage mehrmals um eine Therapie bemüht hatte – sein Anwalt legte dem Gericht auch die Zusage für einen Platz vor – zu spät erkannt. „Sie hatten zweimal die dunkelgelbe Karte bekommen, und sie machten trotzdem weiter“, monierte der Amtsrichter Armin Blattner bei der Urteilsverkündung. Den einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden Renninger kannte er schon von früheren Verhandlungen. Gleichwohl meinte er: „Hätten Sie Ihren Job nicht verloren, wären Sie wohl nicht vom rechten Weg abgekommen.“

Auch deshalb war der Richter guter Dinge, dass der Mann nach der Haft wieder zurück in die Spur finde – vorausgesetzt, er macht die Therapie. Mit seinem Urteil kam das Gericht der Forderung des Staatsanwalts nach. Und damit war der 37-Jährige noch gut bedient. „Ich muss sagen, dass ich nach der Aktenlage ganz andere Strafen erwartet habe“, so der Richter. „Aber nach der Hauptverhandlung ist meine Erwartung an Sie deutlich besser als vorher.“