Die Umstände bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters werden zum Nervenkrieg und beschäftigen sogar Juristen.

Leonberg: Thomas Slotwinski (slo)

Leonberg - Es ist 19.43 Uhr am 4. Mai, als ein fast sechs Monate währender Nervenkrieg zu Ende geht. Der Leonberger Gemeinderat wählt Josefa Schmid zur Ersten Bürgermeisterin. Die Entscheidung ist denkbar knapp: Den 17 Ja-Stimmen stehen 16 negative Voten gegenüber. Aber auch in der Kommunalpolitik gilt die alte Weisheit: Mehrheit ist Mehrheit.

 

Zumal selbst jene, die die Bayerin nicht gewählt haben, froh sein dürften, dass das lästige Thema nun endlich abgehakt ist. Denn eigentlich hätte die Position des stellvertretenden Oberbürgermeisters schon im November besetzt werden sollen. Der langjährige Amtsinhaber Ulrich Vonderheid (CDU) hatte sich wieder beworben, scheiterte aber überraschend wie hauchdünn gegen den Konkurrenten Maic Schillack aus Niedersachsen. Doch der gewählte Bürgermeister sagte zu Weihnachten ab: ein Paukenschlag zum Fest.

Zwei Finalteilnehmer ziehen zurück

Die Stelle wurde neu ausgeschrieben. In der Endauswahl war eine Bewerberin, die bereits im ersten Anlauf die Stichwahl um nur eine Stimme verpasst hatte: Josefa Schmid, eine Kreisrätin und frühere Bürgermeisterin im Landkreis Regen.

Sie wurde vom Gemeinderat neben einer weiteren auswärtigen Bewerberin und einem Kandidaten aus der Region zum finalen Wahlgang eingeladen, der für den 13. April angesetzt war. Doch nur wenige Tage zuvor zogen zwei der Finalteilnehmer zurück, übrig blieb Josefa Schmid.

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Nur eine Kandidatin, das war den Grünen zu wenig Auswahl. Sie beantragten, unterstützt von SPD und der Liste „Salz“, eine abermalige Ausschreibung der Position. Die Freien Wähler, CDU und FDP lehnten dies ab: Schließlich habe es die Auswahl aus 22 Aspiranten gegeben. Die Wahl am 13. April sollte stattfinden.

Josefa Schmid war schon auf dem Weg ins Ländle, als sie ein Anruf des Oberbürgermeisters erreichte. Martin Georg Cohn teilte ihr mit, dass eine Bürgerin unmittelbar zuvor beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf eine „einstweilige Anordnung“ gestellt habe. Begründung: Sie fühle sich vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, da die Ausschreibung nicht im Leonberger Amtsblatt erschienen sei. Die Wahl wurde verschoben.

Ende April lehnte das Gericht den Antrag der Klägerin ab: Denn entscheidend ist die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger. Dort war das Inserat erschienen. Der Wahl stand nichts mehr im Wege.

Bei ihrer Vorstellung sicherte Josefa Schmid den Stadträten und dem OB eine enge und offene Zusammenarbeit zu.