Nach einer Party, bei der viel getrunken wurde, steht ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er kommt glimpflich davon.

Leonberg -  Vor dem Leonberger Amtsgericht musste sich diese Woche ein 21-jähriger Gerlinger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dort erschien der Mechatronik-Student in Anzughose und Sakko und machte den Eindruck eines jungen Mannes, der es beruflich zu etwas bringen will. Vor Gericht geraten ist er jedoch, weil er sich in seiner Ehre gekränkt fühlte. Im Dezember 2016 war er auf der Geburtstagsparty einer Freundin, zu der auch Jürgen T. und Carsten F. (Namen von der Redaktion geändert) eingeladen waren. Alle drei hatten ordentlich was getrunken, als sich Jürgen T. und Carsten F. nach ihren Angaben gegen 2 Uhr am Morgen auf den Heimweg machten. Vor dem Ausgang rempelte Carsten F. den Angeklagten an und meinte, er solle aus dem Weg gehen. Als Jürgen T. und Carsten F., beide 23-jährige Studenten, nach Hause gingen, folgte ihnen der Angeklagte. „Was war denn das gerade?“, sagte er zu Carsten F., woraufhin dieser erwiderte: „Was willst denn du jetzt von mir, du Zwerg?“ Das beleidige ihn in seiner Ehre, erwiderte darauf der 21-Jährige.

 

Blaues Auge und klingelnde Ohren

Als die beiden 23-Jährigen weiter nach Hause gingen, stellten sie fest, dass der Angeklagte und ein Freund ihnen folgten. „Es war irgendwie eine stressige Atmosphäre“, erklärte Jürgen T. vor Gericht. Deswegen seien sie vom hell erleuchteten August-Lämmle-Weg zum dunkleren Golfplatz abgebogen, um den beiden aus dem Weg zu gehen. Doch der Angeklagte sei ihnen weiter gefolgt und habe mit seinem Handy telefoniert und Nachrichten geschrieben.

Wenige Minuten später seien ihnen drei Autos entgegengekommen und rund zehn junge Männer ausgestiegen und hätten nach der Frage „Ihr wollt Stress?“ unvermittelt auf sie eingeprügelt. Jürgen T. erlitt dabei ein blaues Auge, Carsten F. wurde mehrfach geschlagen und zu Boden geworfen. „Mir haben am nächsten Tag die Ohren geklingelt, eine Backe war geschwollen, und ich hatte ein paar Schürfwunden“, beschrieb er seine Verletzungen.

Als die von Jürgen T. alarmierte Polizei kurz darauf alle vier an einer Bushaltestelle antraf, wurden beim Angeklagten und einem der beiden Opfer Blutalkoholwerte von 1,7 Promille, beim zweiten Opfer von 0,9 Promille festgestellt. Der Angeklagte händigte einem Polizisten sein Smartphone aus. Dort entdeckte der Beamte zwei WhatsApp-Nachrichten an einen Bekannten mit türkischem Namen. In der ersten stand, „Ich verfolge sie, sie laufen vor mir her“, in der zweiten „Macht mit ihnen, was ihr wollt“. Vor Gericht wollte sich der Angeklagte nicht konkret zur Tat äußern, räumte über seinen Verteidiger aber ein, die beiden Nachrichten geschrieben zu haben. Er habe aber niemanden veranlasst, jemanden zu verletzen.

Gemeinnützige Arbeit und Schmerzensgeld

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft reichte das aus, eine Verurteilung wegen gefährlicher gemeinschaftlicher Körperverletzung zu fordern. „Der Angeklagte wusste, dass er Jürgen T. und Carsten F. körperlich unterlegen war. Deshalb rief er seinen Kumpel an, damit dieser einen Sturmtrupp zusammenstellt“, sagte er in seinem Schlussplädoyer. Er habe in Kauf genommen, dass „ein Rollkommando kommt und die beiden 23-Jährigen platt macht“. Das Ganze sei aus der Nichtigkeit heraus entstanden, dass er sich als „Zwerg“ beleidigt gefühlt habe und seine Ehre wieder herstellen wollte. „Es war eine kindische Tat“, stellte der Staatsanwalt fest.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass der Angeklagte mit seinen Nachrichten wohl in Kauf genommen habe, dass die beiden 23-Jährigen „eine ins Gesicht kriegen“. Es sei aber unklar, wer anschließend was an wen weitergegeben habe. „Es kann gut sein, dass sich da Sachen verselbstständigt haben“, meinte er. Richterin Sandra De Falco verurteilte den 21-Jährigen wegen der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 400 Euro Schmerzensgeld an die beiden Geschädigten. Er habe aus nichtigem Anlass gehandelt und Glück gehabt, dass nicht mehr passiert sei.