Die hoch verschuldeten Männer verhökern die Ware im Wert von 12 000 Euro. Dafür bekommen sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und müssen ein Bußgeld zahlen.

Leonberg - Wenn einem erst einmal das Wasser bis zum Hals steht, kommt man manchmal auf Ideen, die alles noch viel schlimmer machen. Das zeigt eine Verhandlung vor dem Leonberger Amtsgericht. Als eine „blödsinnige Aktion“ bezeichnete der Richter die Masche zweier Brüder aus Althengstett, die verzweifelt versuchten, irgendwie an Geld zu kommen.

 

Das Duo schloss im vergangenen Sommer unter Vortäuschung von guter Zahlungsfähigkeit in mehreren Elektrofachmärkten in Stuttgart, Nagold und wiederholt auch in Leonberg Darlehensverträge für insgesamt 15 Mobiltelefone und eine Spielkonsole im Wert von insgesamt rund 12 000 Euro ab. Doch anders als mit der Kreditbank vereinbart, hielten sie sich in der Folge nicht an die Rückzahlungsmodalitäten. Als die Ratenzahlungen auch trotz mehrerer Mahnungen ausblieben, erstattete das Geldinstitut schließlich eine Anzeige bei der Polizei.

Nun sind die 22 Jahre alten Männer am Leonberger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr sowie zehn Monaten verurteilt worden, die das Gericht zu einer zweijährigen Bewährung aussetzte. Außerdem müssen die beiden Brüder tief in die Tasche greifen und Geldstrafen in Höhe von 1200 Euro und 1000 Euro bezahlen.

Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung konnten die Beamten bis auf einen Stapel von offenen Rechnungen und Mahnbescheiden keines der Mobiltelefone finden, wie der ermittelnde Polizist vor Gericht angab. Die auf Pump gekaufte Ware hatten die beiden Männer nach eigener Aussage zuvor im „Straßenverkauf“ an unbekannte Abnehmer verhökert. Damit versuchten die hoch verschuldeten Althengstetter offenbar, sich finanziell Luft zu verschaffen. „Es war schön, wieder etwas Geld in der Tasche zu haben“, gestand einer der beiden Metallbauer auf der Anklagebank.

Die Staatsanwältin, die spätestens mit dem Geständnis der beiden keine Zweifel an einer Gewerbsmäßigkeit hegte, forderte für den einen ein Jahr und drei Monate sowie 1500 Euro, für seinen Bruder, der an drei der sieben Taten beteiligt war, sah sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr als angemessen und dazu ein Bußgeld in Höhe von 1200 Euro. Bis auf die Geldstrafen schlossen sich die Anwälte der Althengstetter den Ausführungen der Staatsanwältin weitestgehend an. Doch nicht zuletzt gaben sie auch dem Marktpersonal eine gewisse Mitschuld für die Eskalation. „Dass man den beiden trotz zweifelhafter Kreditwürdigkeit innerhalb kürzester Zeit mehrere Darlehen bewilligt, ist mir schon ein Rätsel“, monierte die Anwältin. „Schließlich wirken sie nicht wirklich seriös.“

Der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner konnte nur noch den Kopf schütteln. „Dass diese Aktion auffliegt, war nicht wirklich überraschend“, merkte er an. Dann gab der Richter den beiden Brüdern noch einen einfachen, aber guten Rat mit auf den Weg: „Wenn kein Geld da ist, dann muss man eben sparen oder den Wunsch von der Liste streichen.“