Das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht wird gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro eingestellt. Glück für den Angeklagten: Seit Arbeitgeber, bei dem er fast 25 Jahre beschäftigt ist, hat ihm nicht gekündigt.

Leonberg -

 

Wegen Untreue in 14 Fällen hat sich nun der frühere Hausmeister einer Behörde aus dem Altkreis vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten müssen. Der Mann hatte mit der für das Dienstfahrzeug bestimmten Tankkarte regelmäßig auch seinen eigenen Wagen sowie das Auto seiner Schwiegertochter mit Sprit versorgt. Das Verfahren gegen den 60-Jährigen ist gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

Die Vorsitzende Amtsrichterin Jasmin Steinhart wies gleich zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass es sich bei den ihm zur Last gelegten 14 Straftaten nur um jene Fälle handele, bei denen im Abgleich mit den Unterlagen tatsächlich ein erhöhter Spritverbrauch festgestellt worden sei. „Die Zahl der rechtswidrigen Betankungen ist möglicherweise aber deutlich höher“, betonte die Richterin.

Seit fast 25 Jahren bei der Behörde beschäftigt

Zeitlich ging es um die Jahre 2011 bis 2013. Damals soll der Hausmeister, der fast 25 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, die ihm ausgehändigte Tankkarte nicht nur für das Betanken seines Dienstfahrzeugs genutzt haben. Denn immer wieder benutzte er die Karte auch, um damit sein Privatauto und das seiner Schwiegertochter „günstig“ mit Treibstoff zu versorgen. Rund 700 Liter Diesel im Wert von 1000 Euro ergaunerte der Hausmeister auf diese Weise. Weil die ins Fahrtenbuch eingetragenen Kilometer in keinem Verhältnis zum getankten Benzin standen, flog der Schwindel aber schließlich auf.

Dem 60-Jährigen war die ganze Sache ziemlich peinlich. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte er auf der Anklagebank. Er entschuldigte sich zwar für seine Taten, doch gleichzeitig unternahm er den Versuch, seine Schuld zu relativieren. „Ich bin der Meinung, dass es weniger als 14 Straftaten waren“, sagte der Angeklagte und erklärte: „Ein Diesel-Fahrzeug war nur kurzzeitig in meinem Besitz und mehr als die Hälfte der 4000 Kilometer wurden von meiner Tochter in Österreich gefahren.“

Wie oft er mit der dienstlichen Tankkarte auch privat getankt hatte, konnte er aber nicht mit Sicherheit sagen. „Aufgrund einer schweren Erkrankung hatte ich damals eine Teilamnesie“, betonte der Angeklagte vor dem Kadi.

Schwierige Beweislage und relativ geringe Schuld

Das Gericht stand kurz davor, einen neuen Termin mit allen nötigen Zeugen anzuberaumen. Doch im Hinblick auf die schwierige Beweislage, die geringe Schuld und nicht zuletzt auch aus Rücksicht auf die Gesundheit des Mannes wurde das Verfahren schließlich gegen die Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro eingestellt.

Für den finanziellen Schaden seines Arbeitgebers war der Mann ohnehin schon längst aufgekommen. Dennoch redete die Amtsrichterin ihm ins Gewissen: „Sie haben das Vertrauen ihres Arbeitgebers gröblich missbraucht“, betonte sie. Der hat seinem Hausmeister übrigens nicht gekündigt, sondern ihn nur versetzt.