Am Mittwoch, den 07. Mai, veranstaltet das Hoffnungshaus Leonberg einen Informationsabend zum Thema Testament und Patientenverfügung. Bei einem Informationsabend über Testament, Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird die Leonberger Fachanwältin Claudia Nowack die Grundbegriffe des Erbrechts sowie die gesetzliche Erbfolge erläutern. Ebenso wird sie darstellen, wie man dem Nachlass die passende Struktur gibt und was man bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung beachten muss. Darüber hinaus wird Frau Nowack die Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens ansprechen.
„Immer häufiger erhalten wir Anfragen unserer Unterstützerinnen und Unterstützer, die die Gestaltung des Nachlasses betreffen. Denn immer mehr Menschen ist es ein Anliegen, zu Lebzeiten ihre Vermögensverhältnisse gut geregelt zu wissen und über das Leben hinaus Gutes zu tun. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir für diesen Informationsabend den erfahrenen Anwalt Steffen Köster gewinnen konnten“, so Stefanie Köppl-Rau, Bereichsleitung Fundraising & Philanthropie für den Geschäftsbereich Hoffnungshaus bei der Hoffnungsträger Stiftung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen dieser Veranstaltung am Mittwoch, den 07.05.2025, ab 18 Uhr im Gartensaal des Hoffnungshauses Leonberg (Heinrich-Längerer-Str. 27, Leonberg) zu informieren. Die Teilnahme am Informationsabend ist kostenlos.
Für den Informationsabend ist eine Anmeldung bei Kerstin Bergmann (Tel. 07152/ 56983-38, E-Mail: kbergmann@hoffnungstraeger.de) erwünscht.
Wer an diesem Termin nicht teilnehmen kann, kann gerne die relevanten Informationen anfordern.
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