Anklagebehörde weist Josefa von Hohenzollerns Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ab. Stadt Leonberg: „OB Cohn ist vollständig rehabilitiert“.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die von Josefa von Hohenzollern eingelegte Beschwerde gegen die Einstellung mehrerer Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Martin Georg Cohn „vollumfänglich zurückgewiesen“, erklärt die Stadt Leonberg in einer Pressemitteilung vom Dienstagnachmittag. „ Die Entscheidung ist rechtskräftig“.

 

Schon Ende Februar hatte Cohns Rechtsanwalt Max Klinger im Leonberger Gemeinderat öffentlich erklärt, dass sämtliche Ermittlungen gegen seinen Mandaten „mangels strafrechtlich relevanter Anhaltspunkte gemäß Absatz 2 der Strafprozessordnung“ eingestellt wurden. Der OB sei damit „vollumfänglich rehabilitiert.“

Die Erste Bürgermeisterin von Leonberg, Josefa von Hohenzollern, hatte Cohn bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Chef und seine Vize liegen seit mehr als zwei Jahren im Dauerstreit. Im Juni 2023 hatte der OB seine Stellvertreterin wegen „gravierender r Verletzungen der Dienstpflichten“ mit einem Arbeitsverbot belegt. Der Fall liegt seither beim Regierungspräsidium, das sich unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrecht nicht äußert.

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Februar die Einstellung der Ermittlungen gegen ihren Chef verkündet hatte, legte von Hohenzollern teilweise gegen die Entscheidungen Beschwerde ein. Diese wurde nun in vollem Umfang abgewiesen. „Damit ist eindeutig festgestellt: Es lag kein strafbares Verhalten vor“, stellt die Stadt Leonberg in ihrer Mitteilung vom Dienstag fest. „Die vollständige juristische Rehabilitierung von Oberbürgermeister Cohn ist somit amtlich bestätigt.“

Josefa von Hohenzollern hatte keinen Erfolg mit ihrer Beschwerde. Foto: privat

Cohns Rechtsanwalt Klinger sprach im Februar vor den Leonberger Stadträten von 40 bis 50 Vorwürfen“, die zur Anzeige gebracht worden seien. „Wir haben jeden einzelnen Vorwurf akribisch geprüft.“ Die nun „erfolgte Zurückweisung der Beschwerde unterstreicht erneut die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des damaligen Verwaltungshandelns“, erklärt jetzt die Stadtverwaltung. Die Staatsanwaltschaft war am Dienstagnachmittag nicht erreichbar.