300 Euro Strafe sind die Quittung für einen Freundschaftsdienst. Ein 21-Jähriger hatte seinem Kumpel einen Marihuana-Händler vermittelt. Später landeten beide vor Gericht, wo der junge Mann eine Falschaussage machte, um seinen Freund zu schützen.

Leonberg - Er wollte seinen Kumpel vor einer Verurteilung bewahren und sagte vor Gericht falsch aus. Doch die Sache ist gleich in doppeltem Sinne schiefgegangen: Sein Freund wurde dennoch wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Sozialstunden verdonnert.

 

Und nun bekam auch der 21-Jährige selbst die Quittung für die unwahren Behauptungen. Wegen Falschaussage und der damit versuchten Strafvereitelung ist der Neuhausener am Leonberger Amtsgericht mit einem Bußgeld von 300 Euro belegt worden.

Den Ärger hatte sich der junge Mann bei der Hauptverhandlung im Juli 2012 aufgehalst, als er im Zeugenstand die irreführenden Aussagen machte. Verantworten musste sich damals sein 19-jähriger Freund aus Weil der Stadt. Diesem wurde vorgeworfen, im Zeitraum zwischen März und August 2011 in mindestens sechs Fällen von einem Händler, gegen den in einem weiterem Verfahren verhandelt worden war, jeweils einen Beutel mit 2,5 Gramm Marihuana gekauft zu haben. Dabei gab der nun angeklagte junge Mann aus Neuhausen vor dem Leonberger Amtsgericht an, nichts von den damaligen Käufen seines Kumpels gewusst und ihn auch nicht bei der polizeilichen Vernehmung damit belastet zu haben.

In der jüngsten Verhandlung beharrte der 21-Jährige darauf, seinem Kumpel lediglich einen Tipp gegeben zu haben, an wen er sich in der Absicht wenden könnte, wenn er Marihuana kaufe wolle. Doch eine dem Gericht vorgelegte Abschrift der damaligen Aufnahme bei der Polizei bewies das Gegenteil: Darin sprach der 21-Jährige sowohl über die konkrete Anzahl der Käufe als auch von Preisen für das Rauschmittel. Dass er bei diesen verbotenen Geschäften vermittelt habe, das wies der Neuhausener aber zugleich entschieden von sich. „Dem Händler habe ich nur zu verstehen gegeben, dass ich ein paar Leute kenne, die etwas brauchen könnten“, erklärte der Delinquent, der in diesem Punkt von seinen drei allesamt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilten Freunden entlastet wurde, darunter auch von dem Rauschgifthändler selbst.

Mit Drogen ist der Angeklagte nach eigenem Bekunden erstmals im Zuge der Scheidung seiner Eltern in Berührung gekommen. Weil ihm diese Situation außerordentlich zu schaffen gemacht habe, habe er in der damaligen Zeit regelmäßig Marihuana konsumiert. Er wurde wegen dieses Drogenkonsums auch schon verurteilt. Inzwischen lässt der in Weil der Stadt aufgewachsene 21-Jährige, der inzwischen eine feste Anstellung als Lagerist in einem Getränkehandel gefunden hat, aber die Finger davon.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung und einer günstigen Sozialprognose beließ es die Amtsrichterin Sandra De Falco dann schließlich auch bei einem Bußgeld gegen den 21-Jährigen wegen der Falschaussage vor Gericht. Bei ihrem Urteil zog die Richterin auf Anraten der Jugendgerichtshilfe das Jugendstrafrecht heran.