Als der 24-Jährige erwischt wird, hilft er, seinen Lieferanten dingfest zu machen. So entgeht er einer Haftstrafe und kommt mit neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1400 Euro davon.

Leonberg - U

 

m sich ein Zubrot zu verdienen, brachte ein 24 Jahre alter Weissacher Marihuana in Umlauf und verkaufte den Stoff auch an einen Minderjährigen. Als er der Polizei ins Netz ging, leistete er aber Aufklärungshilfe, die zur Festnahme seines Lieferanten führte. Das zahlte sich jetzt für ihn aus. Statt der für den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr wurde er am Leonberger Schöffengericht nebst Bußgeld von 1400 Euro mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe belegt.

Der Vorsitzende Richter Armin Blattner sprach nach der Urteilsverkündung von einem „außergewöhnlichen Fall“. „Sie haben von Anfang an alle Karten auf den Tisch gelegt“, lobte er und betonte: „Ohne Ihre Mithilfe hätte die Polizei den Lieferanten wohl nicht zu fassen bekommen.“ Darum sei die verminderte Strafe auch ein Signal mit Außenwirkung, das zeigen solle, dass eine Kooperation mit den Behörden lohnenswert sei. Allerdings dürfe man nicht aus den Augen lassen, dass der Angeklagte eine Straftat begangen habe.

Zubrot zum schmalen Einkommen

Der Feinmechaniker wollte sich mit dem Drogenhandel offenbar sein damals schmales Einkommen als Reifenmonteur aufbessern. Dazu hatte er im August 2014 von einem Händler in Böblingen 80 Gramm Marihuana gekauft. Den Stoff wollte er dann in Zwei-Gramm-Portionen zu je 25 Euro am Böblinger See sowie im Leonberger Stadtpark in Umlauf bringen.

Doch seine illegale Nebentätigkeit musste er bereits nach zwei Wochen wieder einstellen. Nachdem er einen 17-Jährigen – sein Alter war dem Angeklagten offenbar nicht bekannt – im Weissacher Pfarrgarten mit dem Marihuana versorgt hatte, geriet dieser in eine Polizeikontrolle. Dabei verriet er den Namen des 24-Jährigen.

Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung mit Spürhunden stellte die Polizei neben den restlichen 66 Gramm Marihuana auch Verpackungsutensilien, zwei Feinwaagen sowie 600 Euro Bargeld sicher. Die geladene Polizeibeamtin berichtete, dass die Mutter den Angeklagten noch per Handy vorwarnen wollte, was sie aber unterbinden konnte.

Der 24-Jährige zeigte sich geständig und gab auch den Namen seines Lieferanten aus Böblingen preis – dieser muss sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten. Er selbst habe zu keiner Zeit Drogen konsumiert, sagte der Weissacher. „Woher hatten Sie dann die Kontakte zu der Szene, wenn Sie nichts genommen haben?“, wollte der Richter wissen. Der Weissacher erklärte: „Ich kannte den Lieferanten von früher, und er war auch derjenige, der mir sagte, wo ich den Stoff am besten verkaufen kann.“

Anklagevertretung spricht von minderschwerem Fall

Auch die Staatsanwältin ging von einem minderschweren Fall aus und forderte neun Monate zur Bewährung – sie hielt am Ende aber eine Geldauflage von 2000 Euro für angemessen. „Mit dem Geständnis, dem beschlagnahmten Großteil der weichen Droge und einer positiven Sozialprognose gibt es mehr Dinge, die für ihn sprechen“, befand diese und sprach von einer „Seltenheit“. Der Verteidiger des Mannes plädierte derweil für eine Bewährungsstrafe von drei Monaten oder eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, um seinem Mandanten einen Eintrag ins Führungszeugnis zu ersparen. „Schließlich basiert die Anklageschrift auch auf seinen Angaben, und diese haben den Prozess erst ermöglicht“, betonte er.