Wegen Drogenhandels wird ein Duo aus Rutesheim verurteilt. Sie beschuldigen sich gegenseitig.

Leonberg - Bei der Wohnungsdurchsuchung staunten die Polizeibeamten nicht schlecht: Neben 800 Gramm verkaufsfertig abgepacktem Marihuana stellten sie auch eine semiprofessionelle Plantage mit mehreren Cannabis-Pflanzen sicher. Jetzt sind zwei Rutesheimer am Schöffengericht wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein 30-Jähriger muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Sein 40 Jahre alter Komplize wurde neben einer Arbeitsauflage von 100 Stunden mit einer Haftstrafe 15 Monaten belegt – diese setzte das Gericht aber zur Bewährung aus.

 

Nach Ansicht des Schöffengerichts war der 30-Jährige die „treibende Kraft“ in der angeklagten Sache. Demnach übernahm der gelernte Kfz-Mechatroniker nicht nur den Verkauf der Drogen, die er in Tüten zu je 50 Gramm portionierte – Beamte des Landeskriminalamtes hatten auf den Tütchen seine Fingerabdrücke gefunden. Er war es auch, der ein Komplett-Set zur Cannabis-Aufzucht über das Internet bestellt hatte. Dabei handelt es sich um ein Mini-Gewächshaus samt Pflanzen-Lampe, Zeitschaltuhr und Belüftungssystem.

Tütchen beim Saugen unter der Couch gefunden?

Eine „untergeordnete Rolle“ schrieb das Gericht derweil dem 40-Jährigen zu, der die Wohnung seinem Kumpel für die illegalen Geschäfte überließ und offenbar damit betraut war, die sieben Cannabis-Pflanzen zu pflegen. Im Gegenzug versorgte ihn der 30-Jährige regelmäßig mit Lebensmitteln. Nicht zuletzt durfte er sich auch von dem Marihuana bedienen. Dass er aber von dem Handel nichts mitbekommen und so etwa die verkaufsfertigen Tütchen erst zufällig beim Staubsaugen unterm Sofa gefunden habe, nahm ihm das Gericht nicht ab.

Die Sache war im Oktober 2013 aufgeflogen, als die Beamten den Cousin des 30-Jährigen beim Verlassen der Wohnung mit 130 Gramm Marihuana erwischten – er wurde separat zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einem Bußgeld von 6000 Euro verurteilt. Damals hatte die Rutesheimer Wohnung wegen des Verdachts auf Drogenhandel seit Längerem unter Beobachtung gestanden. Bei der späteren Durchsuchung gab der 40-Jährige seinen Komplizen preis. In der Verhandlung beschuldigten sich die ehemaligen Freunde gegenseitig.

Polizeiposten mit Eiern beworfen

Der 30-Jährige saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister listete neben Körperverletzung, Beleidigung und Fahren ohne Führerschein auch Sachbeschädigung auf. Bei Letzterem hatte er gemeinsam mit dem 40-Jährigen den Polizeiposten in Rutesheim mit Hunderten von Eiern beworfen und obendrein den Eingangsbereich mit Bauschaum besprüht. Der Schaden belief sich auf mehrere Tausend Euro. Dafür wurde der Mann zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt, die er derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg absitzt. Bei der letzten Tat stand er gleich unter zweifacher Bewährung.

Gerade deshalb sprach sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vehement gegen eine weitere Bewährung für den Mann aus und forderte stattdessen eine Haftstrafe von zwei Jahren. Bei dem 40-Jährigen hielt sie ein Jahr und neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung, sowie ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro für angemessen.

Dessen Anwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe von deutlich unter zwei Jahren. Auf dieses Strafmaß bestand auch der Verteidiger des 30-Jährigen, um seinem drogenabhängigen Mandanten eine Therapie zu ermöglichen. Dieser steht aber auch im Rahmen der Gefängnisstrafe nichts im Wege, wie der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner nach der Urteilsverkündung betonte.