Die Beamten nehmen Staffordshire-Mischlinge mit. Der Verdacht: Illegale Einfuhr aus dem Ausland.

Renningen - Bei einem Polizeieinsatz am Dienstag haben Beamte mehrere Hunde in einem Wohnhaus in Renningen beschlagnahmt. Es handelte sich dabei um eine American-Staffordshire-Mischlingshündin und mehrere Welpen. Die Polizei hat den Verdacht, dass eines oder mehrere der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wurden. Rassen wie zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und entsprechende Kreuzungen gelten vor dem Gesetz als Kampfhunde, deren Import nach Deutschland verboten ist.

 

„Wir hatten einen Hinweis vom Zoll bekommen und sind dem nachgegangen“, berichtete die Polizei auf Anfrage unserer Zeitung. Bei der Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf die Hunde und nahmen sie gleich mit. Hinweise auf eine Verwahrlosung gab es nicht, der Einsatz verlief laut Polizei unkompliziert und ohne Zwischenfälle. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob die Hunde tatsächlich aus dem Ausland stammen, oder ob sie doch ganz legal hier gekauft wurden. Die Strafe für den Import von sogenannten Listenhunden liegt zwischen einer Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft – je nach Ausmaß und Beweggründen, also ob jemand wider besseren Wissens einen Hund aus dem Urlaub mitbringt oder die Tiere bewusst einschleust, um sie hier weiterzuverkaufen. „Denn damit lässt sich natürlich viel Geld machen“, erklärte die Polizei.

Die Hunde befinden sich derzeit im Tierheim in Böblingen. „Dort verbleiben sie, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind“, berichtete Christian Teich von der Renninger Stadtverwaltung auf Anfrage. Bestätigt sich der Verdacht, muss erst abgewogen werden, ob der Betreffende seine Hunde überhaupt wiederbekommt. „Da gibt es kein Standardverfahren, das ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung“, so Christian Teich weiter.

Kampfhunde: Ursprünglich bezog sich der Begriff auf alle Hunde, die gezielt für Tier- oder Hundekämpfe gezüchtet wurden. Erst seit dem 20. Jahrhundert wird der Begriff für bestimmte Hunderassen verwendet, die in der allgemeinen Auffassung als gefährlich oder aggressiv gelten. Diese „Rasselisten“ werden von großen Tierschutz- und Tierarztverbänden abgelehnt.