Es war ein bisschen wie verkehrte Welt, was sich jetzt am Leonberger Amtsgericht abspielte. Auf der Anklagebank musste diesmal ein langjähriger Polizeibeamter Platz nehmen, und wurde sogar am Ende verurteilt, weil er Marihuana aus einem durchsuchten Haus mitgehen lassen wollte.
Leonberg - Es war ein bisschen wie verkehrte Welt, was sich jetzt am Leonberger Amtsgericht abspielte. Auf der Anklagebank musste diesmal ein langjähriger Polizeibeamter Platz nehmen, und wurde sogar am Ende verurteilt.
Was ist passiert: Weil er sichergestelltes Marihuana von einem Tatort in Leonberg mitgehen ließ, wurde der Ordnungshüter mit einer einjährigen Bewährungsstrafe belegt. Die Dienstwaffe, die der Polizist mit sich führte, wirkte sich strafschärfend auf das Urteil aus. Nun droht dem Mann zudem ein Disziplinarverfahren.
Das Ganze ereignete sich im vergangenen April, als der Beamte zu einem Tatort in Leonberg gerufen wurde. Dort sollte der Kriminaltechniker in zwei Wohnungen Spuren sichern. Im Wissen, dass die Räumlichkeiten noch nicht durchsucht wurden, entwendete der Mann eine kleine Schachtel mit vier Gramm Marihuana. Das Rauschgift versteckte er anschließend in seiner Tasche und verließ die Wohnung.
Sei Pech: er wurde von einem Kollegen beobachtet, der ebenfalls am Tatort zugegen war. Nachdem dieser den 50-Jährigen auf dessen Vergehen angesprochen hatte, deponierte der Kriminaltechniker die Box mitsamt Inhalt in der Toilette der zweiten Wohnung, in dem er ebenfalls Spuren sichern sollte. Doch das nutzte ihm am Ende nichts mehr, denn mit dem Verlassen der ersten Wohnung war die Straftat bereits vollendet, wie es im Juristendeutsch heißt.
Hasch gegen Panikattacken?
Der Beamte, der seit über 20 Jahren im Polizeidienst steht, gab auf der Anklagebank an, dass er die entwendeten Betäubungsmittel für den Eigenbedarf benötigt habe. Er rechtfertigte den Diebstahl mit seinen gesundheitlichen Problemen.
Der Konsum von Marihuana, erklärte der 50-Jährige, habe ihm geholfen, einen Herzinfarkt mit anschließenden Panikattacken zu überstehen.
Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart zeigte Mitgefühl, aber kein Verständnis: „Sie hätten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollen und sich Ihrer Pflicht als Polizist bewusst sein müssen“, mahnte sie und verurteilte den Mann zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die schussbereite Dienstwaffe, die der Polizist zum Tatzeitpunkt lediglich mit sich führte, ließ dem Gericht keine andere Wahl, als den Mann wegen bewaffneten Diebstahl schuldig zu sprechen.
„Sie kamen an den Tatort, um eine Grundlage für ein Strafverfahren zu schaffen“, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung in Leonberg. „Doch anstelle dessen begingen Sie selbst eine Straftat.“
Durch die Verurteilung droht dem 50-Jährigen zwar keine Suspendierung vom Polizeidienst. Ein Polizist muss in der Regel erst dann ausscheiden, wenn er zu einer Strafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt wird. Doch unangenehm könnte es für ihn trotzdem noch werden: Der Beamte muss auf jeden Fall mit einem Disziplinarverfahren rechnen.