Der Grund ist eine Personalversammlung am Freitagvormittag, 29. November.

Leonberg - Die Personalversammlung der städtischen Mitarbeiter ist in diesem Jahr am Vormittag des 29. November anberaumt. An diesem Freitag sind deshalb die Rathäuser der Stadt, Ortschaftsverwaltungen, das Bürgerzentrum Stadtmitte, zwei städtische Kindertageseinrichtungen - das sind das Kinderhaus Stadtpark und das Kinderhaus Warmbronn - sowie die Stadtbücherei vormittags geschlossen.

 

Das Hallenbad und die Sauna dagegen sind ohne Einschränkung der Öffnungszeiten geöffnet. Auch der Unterricht in der Jugendmusikschule sowie die Kurse der Volkshochschule finden planmäßig statt. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule ist für Kursanmeldungen geöffnet. Alle Angebote, die Teil der verlässlichen Grundschule sind, finden wie gewohnt statt.

Die Pflicht zur Personalversammlung ist im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt: Hier ist festgeschrieben, dass mindestens einmal im Jahr der Personalrat in einer Versammlung einen Tätigkeitsbericht erstatten muss. Teilnehmende der Personalversammlung sind die Beschäftigten der Dienststelle.

Der Gesetzgeber will zudem, dass die Veranstaltung grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfindet. Die Teilnahme muss allen Mitarbeitern freigestellt werden. An der Versammlung teilzunehmen, ist aber keine Pflicht.