Ein junger Mann stiehlt mehr als 150 000 Adressen aus Datenbanken.

Leonberg - Computer-Hacker, die Adressen von Schweizer Bankkunden ausspionieren, werden fürstlich entlohnt. Hacker hingegen, die sich für ihre Angriffe die falschen Adressen aussuchen, werden streng bestraft. So ergeht es einem 21-jährigen IT-Experten am Donnerstag vor dem Leonberger Amtsgericht.

 

Er ist bleich, höchstens 1,65 Meter groß, und hager. Er trägt eine rote Krawatte und ein weißes etwas zu weites Hemd. Schüchtern kommt er in den Gerichtssaal geschlichen. Einen Anwalt hat er nicht. Selbst die Chefs großer Wirtschaftsunternehmen bekommen beim Gedanken an Typen wie den 21-jährigen Angeklagten weiche Knie. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der unauffällige junge Mann im Sommer des vergangenen Jahres mehrfach Cyber-Attacken auf die Datenbanken verschiedener Unternehmen gestartet.

Bei einer Firma aus Detmold in Nordrhein-Westfalen überwand der damals 20-Jährige das digitale Sicherheitssystem samt Passwortabfrage und lud die Datensätze von insgesamt 140 000 Kunden auf den Rechner im heimischen Kinderzimmer. Bei einer Berliner Firma ging er auf ähnliche Weise vor und besorgte sich illegal die E-Mail-Adressen von 11 000 Klienten. Die Unternehmen hatten den 21-Jährigen angezeigt, ein weiterer Fall aus der Schweiz wurde fallen gelassen. „Für den Download braucht man kein Hacker zu sein“, sagt der Beschuldigte vor Gericht, „ich habe im Internet so ein Programm gefunden. Das habe ich einfach nur ausprobiert.“ Er habe niemandem schaden wollen und die Daten auch nicht verbreiten oder gar verkaufen wollen, gibt er bei seiner Aussage an. „Auf einmal stand die Polizei mit einem Großaufgebot bei mir um 5.30 Uhr am Morgen vor der Tür“, erzählt der Angeklagte sichtlich erschüttert, „damit hatte ich nicht gerechnet.“ Er habe aus reiner Neugier gehandelt, betont der Beschuldigte, der in Leonberg wohnt.

Seinen Computer hat die Polizei als Beweismittel beschlagnahmt. „Ich hätte so gerne die Familienfotos wieder, die ich auf der Festplatte gespeichert habe“, sagt der Angeklagte kleinlaut. Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe schätzt ihn so ein: „Er hat auf mich den Eindruck gemacht, dass er mehr mit einem Jugendlichen und nicht mit einem Erwachsenen verglichen werden muss.“ Sie plädiert für eine geringe Geldbuße. Das sieht der Staatsanwalt anders: „Er muss spüren, dass es sich hier um eine Straftat, um kriminelles Unrecht handelt. Der Angeklagte hat großen Schaden angerichtet.“ Allein die Detmolder Firma, deren Kundendaten der 21-Jährige ausspioniert hatte, beziffert den wirtschaftlichen Verlust auf 1,4 Millionen Euro. „Die Summe ergibt sich aus dem Aufwand, ein neues digitales Sicherheitssystem zu installieren“, erklärt der Staatsanwalt. Eine Schadenersatzforderung ist bislang jedoch bei dem schüchternen, eher introvertierten Hacker nicht eingegangen.

Der junge Mann wird allerdings eines der kommenden Wochenenden in der Jugendarrestanstalt Göppingen verbringen. Eine Freiheitsstrafe in Höhe einer Zweitage-Freizeit, lautet das Urteil. „Sie müssen jetzt spüren, dass Sie so nicht weiter machen dürfen“, sagt Richter Armin Blattner. „Auch wenn Sie nur aus Neugier gehandelt haben. Schalten Sie künftig den Kopf ein, bevor Sie den PC einschalten.“