Der Rechtsanwalt Armin Bendlin fühlt sich durch Lautsprecheransagen um den Schlaf gebracht.

Leonberg - Am kommenden Donnerstag, 16. November, wird um 15 Uhr am Landgericht Stuttgart eine Klage verhandelt, die der Deutschen Bahn möglicherweise Probleme bescheren könnte. Geklagt hat der Leonberger Rechtsanwalt Armin Bendlin: Er wohnt in der Friedrich-Haug-Straße im Leonberger Stadtteil Silberberg und fühlt sich durch die automatischen Bandansagen am S-Bahnhof Rutesheim, die seit Mitte 2016 erschallen, um seinen Nachtschlaf gebracht. Im Mai hat er eine so genannte Unterlassungsklage beim Amtsgericht Leonberg eingereicht, nachdem Versuche gescheitert waren, sich telefonisch und per E-Mail mit der Bahn zu einigen. Weil der Fall ans Landgericht Stuttgart verwiesen wurde, wird die Klage nunmehr fast ein halbes Jahr später verhandelt.

 

Umstellung nicht nachvollziehbar

Bendlin kann nicht nachvollziehen, warum die Bahn ihre Informationspolitik von Anzeigetafeln und gelegentlichen Ansagen auf ein automatisiertes Ansagesystem umgestellt hat. „Diese Lautsprecherdurchsagen stellen eine enorme Lärmbelästigung dar und sind teilweise sogar sinnlos“, meint der Leonberger Rechtsanwalt, dessen Haus rund 40 Meter Luftlinie von der S-Bahn-Station entfernt liegt. Die Ansagen seien teilweise 100 Meter weit und durch geschlossenen Schallschutzfenster zu hören. Zudem sei die Stimme der Ansage mitunter abgehackt, was zusätzlich störe.

Im Einzelnen stellt Bendlin fünf Forderungen an die Deutsche Bahn: Zum einen verlangt er, auf die Durchsagen werktags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und am Wochenende zwischen 22 Uhr und 8 Uhr zu verzichten. Weiterhin fordert er, auf Ansagen von Verspätungen von weniger als fünf Minuten zu verzichten, da die Haltestelle so abgelegen sei, dass Reisende innerhalb dieses Zeitraumes keine Möglichkeit hätten, sich eine Alternative wie ein Taxi zu besorgen oder mit dem Bus zurück nach Rutesheim zu fahren.

Zum Dritten fordert Bendlin von der Bahn, die Signaltöne zu Beginn der Durchsagen abzuschaffen, da diese ohnehin laut genug seien, weil keinerlei andere Geräuschkulisse an der abgelegenen Bahnstation störe. Ein „Dorn im Ohr“ ist ihm auch, dass sämtliche Zwischenstationen und der Grund für die Verspätung bei den Ansagen mit aufgeführt werden. Die Angabe der Linie und der Zielbahnhof reichten vollkommen aus, da in Rutesheim ohnehin nur die Linien S 6 und S 60 verkehren würden.

Zudem wirft der Anwalt der Bahn vor, dass die Ansagen teilweise kaskadenartig, aber ohne jeden verlässlichen Informationswert erfolgen würden. Für ein und denselben Zug würden innerhalb weniger Minuten oder gar Sekunden „fünf Minuten Verspätung“, „eine Stunde Verspätung“, „entfällt ganz“ und dann wieder „zehn Minuten Verspätung“ angesagt werden. Weiterhin heißt es in der Klage, dass ein Großteil der Ansagen zwecklos sei, da sich außerhalb der Rushhour keine Reisenden am Bahnhof aufhielten. „Ansagen um 23.14 Uhr, um 0.46 Uhr und um 4.30 Uhr sind eine nächtliche Ruhestörung ohne jeden Sinn“, führt Bendlin weiter aus.

Bahn: Landgericht gar nicht zuständig

Die Deutsche Bahn, die durch die renommierte Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke vertreten wird, argumentiert in ihrer Klageerwiderung, dass das Landgericht als Zivilgericht gar nicht zuständig sei, sondern das Verwaltungsgericht, da der Rutesheimer Bahnhof öffentlich-rechtlich zugelassen sei. Darüber hinaus betreibe die Bahn ihre Stationen nach bundesweit einheitlichen Standards. Die Information der Fahrgäste allein durch elektronische Anzeigetafeln sei nicht möglich, da Sehbehinderte diskriminiert würden. Auch sei die Lärmbelästigung nicht „enorm“.