Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern am Landgericht in Stuttgart der Prozess gegen ein Mitglied der rechten Szene begonnen, das vor zwei Jahren einem Antifaschisten in der Leonberger Altstadt im Streit mit einer Gasschreckpistole in ein Auge geschossen und dabei schwer verletzt hatte.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Leonberg - Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern am Landgericht in Stuttgart der Prozess gegen ein Mitglied der rechten Szene begonnen, das vor zwei Jahren einem Antifaschisten in der Leonberger Altstadt im Streit mit einer Gasschreckpistole in ein Auge geschossen und dabei schwer verletzt hatte. Der 22-Jährige war wegen des Vorfalls im vergangen Sommer am Amtsgericht in Leonberg wegen schwerer Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

 

Im Berufungsprozess wird der gesamte Fall nun komplett neu aufgerollt. Dabei ließ der 22-Jährige durch seinen Anwalt Steffen Hammer, dem ehemaligen Sänger der Rechts-Rock-Band „Noie Werte“ erklären, dass er einen Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung fordere, weil er bei dem Streit in der Nacht zum 12. März 2011 aus Notwehr geschossen habe. Damit habe sein Mandant einen Angriff des 17 Jahre alten Antifa-Mitglieds abgewehrt.

Bereits seit einigen Jahren geraten in Leonberg immer wieder Anhänger des linken und rechten Lagers aneinander. Daher gab es am Landgericht vor dem Gerichtssaal Leibesvisitationen. Die fast 30 Zuhörer setzten sich vor allem aus Antifa-Unterstützern zusammen, doch auch einige Sympathisanten der rechten Szene nahmen Platz. Mehrere Polizeibeamte des Staatsschutzes behielten die Zuhörer im Auge.

Streits um rechten Kleidungsstil

Der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung vor zwei Jahren spät abends in Leonberg war offenbar ein Wortgefecht zwischen jeweils drei Mitgliedern des rechten und des linken Lagers, zu denen auch der Angeklagte und das spätere Opfer zählten. Übereinstimmend sagten beide aus, dass sich zunächst der damals 17-jährige Leonberger, der sich selbst als Antifaschisten bezeichnet, und ein Freund des Angeklagten bei einer zufälligen Begegnung der beiden Gruppen in der Altstadt wegen dessen Szenekleidung gegenseitig beleidigt und provoziert hätten. Schließlich habe der Freund dazu aufgerufen, dass man den Streit „ums Eck und drei gegen drei“, sprich mit den Fäusten, fortsetzen solle. Doch über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung unterscheiden sich die Schilderungen des weiteren Geschehens grundlegend.

Der Angeklagte behauptet, dass der 17-Jährige plötzlich aus fünf bis zehn Metern Entfernung mit erhobener Faust auf ihn zugestürmt sei. „In einer Kurzschlusshandlung griff ich dann am Rücken in meinen Hosenbund, zog meine Schreckschusspistole und es kam zum Schuss“, so der 22-Jährige. Der Abstand habe etwa anderthalb Meter betragen. Er habe aus Angst vor Schlägen in Notwehr gehandelt.

Ganz anders schildert das Opfer den Vorfall. Er habe sich noch mit Freund des 22-Jährigen, als dieser, der nur knapp einen Meter entfernt stand, sich plötzlich mit einer Provokation eingemischt habe. „Unvermittelt hat er mit dann aus kurzer Entfernung in mein linkes Auge geschossen“, sagte der Mann, der immer noch an den Folgen der schweren Verletzung leidet. Durch die Druckwelle war Schmauch der Plastikpatrone in das Sinnesorgan geschleudert wurde. Das Opfer büßte 30 Prozent der Sehkraft des Auges ein.

Danach flüchtete der Angeklagte zunächst und ließ sich ein Alibi verpassen, das sich aber als falsch herausstellte. Seinen Job bei der Bundeswehr hat der 22-Jährige mittlerweile wegen des Schusses verloren.

Mehrere Zeugen und ein Gutachter sollen in dem Prozess gehört werden. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 1. Februar.