Ein Spediteur steht wegen falscher Fahrerdaten vor Gericht.

Leonberg - An drei Tagen in der Woche darf ein Lkw-Fahrer acht Stunden lang am Steuer sitzen, an zwei Tagen sogar für insgesamt neun Stunden. Bei einer Kontrolle in Rutesheim ging der Autobahnpolizei ein Brummi-Fahrer ins Netz, der bei der Aufzeichnung seiner Lenk- und Ruhezeiten offensichtlich manipuliert hatte. Er war zusätzlich zu seiner eigenen auch noch mit der Fahrerkarte seines Chefs unterwegs. Mit Hilfe der Karte werden die Daten gespeichert. Der Spediteur, in dessen Auftrag der Fernfahrer auf der A 8 unterwegs war, musste sich jetzt vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten.

 

Der Berufskraftfahrer war im August vergangenen Jahres gegen 3 Uhr in der Nacht auf der A 8 Richtung Karlsruhe unterwegs gewesen. Bei Rutesheim wurde er von der Polizei kontrolliert. Neben Führerschein und Fahrzeugpapieren wollen die Beamten von den Lkw-Fahrern auch die sogenannte Fahrerkarte sehen. Doch im digitalen Fahrtenschreiber des Lkw steckte die Karte des Chefs der Spedition und nicht die des Fahrers, der am Lenkrad saß.

„Diese Masche kennen wir“, sagt Frank Natterer von der Polizei in Böblingen, „damit versuchen die Fahrer, ihre Lenkzeiten künstlich in die Länge zu ziehen.“ Laut Polizei ist das kein Kavaliersdelikt. „Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen“, sagt Natterer. „Fälschung beweiserheblicher Daten“, lautet der Vorwurf in der Fachsprache.

Während der Fahrer seine Schuld schon vor Verfahrensbeginn eingeräumt hatte, hält sich der Chef, mit dessen Karte der Mann unterwegs war, für unschuldig. Seine Karte habe er absichtlich im Wagen liegen lassen. „Die habe ich meinem Kollegen zum Auslesen dort gelassen, bevor ich in den Urlaub gefahren bin“, sagte er. Alle 28 Tage müssen die Karten ausgewertet werden. Er habe ja nicht ahnen können, dass sein Vertreter die Karte benutzen würde, sagte der Angeklagte. Eine Standardroute des Karlsruher Unternehmens führt über die A 8, vorbei an Rutesheim, Richtung Ravensburg. „Die Tour startet gegen 21 Uhr. So um 4 Uhr ist man wieder am Startpunkt“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Der Fahrer, der als Urlaubsvertretung seines Chefs in der fraglichen Augustnacht unterwegs gewesen war, hatte offenbar mehrere Arbeitgeber. Tagsüber war er für eine andere Spedition unterwegs. Zusammen mit den Fahrten nach Ravensburg war es für ihn offenbar unmöglich, seine vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.

Dem Spediteur aus Karlsruhe konnte an diesem Verhalten seines Aushilfsfahrers allerdings keine Mitschuld nachgewiesen werden. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 47-jährigen Unternehmer ohne Auflagen ein. Ein unangenehmes Nachspiel hatte der Fall für ihn allerdings trotzdem. „Ich musste eine neue Fahrerkarte beantragen“, sagte er. Die Polizei hatte seine Karte bei der Kontrolle in Rutesheim einbehalten. „Und ich bin jetzt auf der Suche nach einer neuen Urlaubsvertretung.“