Autofahrer verursacht unter Drogeneinfluss einen Unfall, bestreitet aber vehement den Konsum von Amphetamin.

Leonberg - Der Angeklagte witterte eine Verschwörung. „Ich glaube, einer der Polizeibeamten kannte den Unfallbeteiligten“, meinte der 24-Jährige am Leonberger Amtsgericht. Und nachdem er nicht der Urinprobe zugestimmt habe, habe der Beamte wohl nur so getan, als würde er mit der Staatsanwaltschaft telefonieren, denn einen Beschluss habe er bis heute nicht bekommen. Am Ende war der Renninger überzeugt: „Die haben wollten mir eins reinwürgen!“

 

Der junge Mann musste sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Trunkenheit im Verkehr verantworten. Der 24-Jährige war im Juni am späten Abend mit einem Geschäftswagen in der Leonberger Straße in Leonberg unterwegs. Beim Abbiegen fuhr er auf einen vor ihm fahrenden Opel auf, dieser wiederum wurde durch die Wucht auf einen Audi geschoben. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von rund 7000 Euro. Nicht nur das: Eine später bei ihm durchgeführte Blutkontrolle ergab eine Amphetamin-Konzentration von 97,1 Nanogramm pro Milliliter. Der Grenzwert liegt bei 25 Nanogramm.

Absurde Ausreden

Das wollte der Renninger, der seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, aber nicht wahrhaben und zog in der Verhandlung alle Register. „Ich habe mit Drogen nichts am Hut!“, behauptete er. Dass die Polizei einen Drogenmissbrauch überhaupt in Betracht gezogen hatte, lag ihm zufolge einzig daran, dass in einem der beiden beschädigten Fahrzeuge eine Bekannte saß, die ihn nach dem Unfall zu Unrecht eines Konsums bezichtigte. „97,1 Gramm? Das glaube ich nicht, das ist bestimmt ein Kommafehler!“, meinte er und begründete die Zahl mit seiner Arbeit als Anlagenmechaniker: „Da habe ich ständig mit Abflussleitungen, Blei und Schwermetall zu tun!“

Als er merkte, dass die Erklärung nicht mehr als ein Stirnrunzeln beim Richter hervorrief, legte er nach. In seinem Freundeskreis gebe es viele, die Drogen konsumierten. Folglich konstatierte der Renninger und das todernst: „Ich denke, das kommt vom Händeschütteln mit ihnen!“ Der Staatsanwältin platzte allmählich der Kragen. „Sie sollten mal damit anfangen, die Schuld bei sich selbst zu suchen!“, polterte diese und verwies seine Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen. „Sie müssen etwas eingenommen haben, und dann haben Sie noch einen Unfall gebaut!“

Für neun Monate ist der Führerschein weg

Auch der Richter Josef Weiß machte ihm klar, dass alles gegen ihn spreche. „Die Blutprobe ist eindeutig“, sagte er. „Und um die Führerscheinmaßnahme werden Sie auf keinen Fall herumkommen!“ Auf diese hatte der 24-Jährige mit seinem Einspruch auch abgezielt. Denn in seiner Firma sei er dringend auf eine Fahrerlaubnis angewiesen, sagte der junge Mann, der ohne rechtlichen Beistand erschienen war. Richter Weiß sah es ganz gelassen: „Wissen Sie, wie viele Leute auf der Anklagebank sitzen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind? Solche Straftaten haben gewisse Konsequenzen, und das ist nun einmal die Führerscheinsperre.“

Am Ende nahm der Renninger seinen Einspruch dann doch noch zurück. Denn der Richter hatte gewarnt, dass sich bei einer Verurteilung die Tagessatzhöhe aufgrund der Berechnung des zugrunde liegenden Gehalts um mehr als verdoppelt hätte. Damit akzeptierte der 24-Jährige die im Strafbefehl festgesetzte Sanktion von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro, und dazu die Führerscheinsperre von neun Monaten.

Kurios: Der Führerschein des Renningers wurde nicht gleich nach dem von ihm verursachten Unfall eingezogen. Dazu kam es wenig später, als er bei Rot über eine Ampel gefahren war. Darauf angesprochen meinte er nur: „Das war aber gar nicht so!“