Der Gemeinderat gibt der Stadtverwaltung grünes Licht, zwei Jahre lang Bauaufträge bis zu 500 000 Euro zu vergeben. Damit sollen die vielen Baustellen beschleunigt werden. So viel Spielraum wie in Leonberg hat kaum ein anderer Rathauschef im Land.

Leonberg - Keine zehn Minuten hat es gedauert, ohne größere Debatte hat der Leonberger Gemeinderat eine kleine Revolution durchgewinkt. In anderen Städten wird erbittert um Zuständigkeiten gerungen, bei jedem noch so kleinen Gewerk will der Gemeinderat mitreden, auch wenn der Spielraum gering ist. Nicht so in Leonberg. Anstatt wie bislang den Großteil aller Leistung jeweils vom Gemeinderat absegnen lassen zu müssen, wird der Oberbürgermeister Bernhard Schuler künftig meist allein darüber entscheiden, welcher Anbieter die Arbeiten ausführen soll – die neue Obergrenze für den OB liegt nun bei einer halben Million Euro.

 

Der Zeitdruck ist aber auch hoch. In der Stadt sollen in den kommenden fünf Jahren 41 Millionen Euro investiert werden (siehe Grafik). Vier Kindertagesstätten müssen noch im Dezember dieses Jahres ihren Betrieb aufnehmen, andernfalls entfallen Fördermittel des Bundes von rund einer Million Euro. Und es droht der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz vom ersten Geburtstag an, der vom kommenden August an greift.

Der Gemeinderat hat also den Oberbürgermeister, aber auch die Ortschaftsräte und die eigenen Ausschüsse mit neuen Befugnissen ausgestattet. Bislang konnte der OB lediglich über Ausgaben bis zu 60 000 Euro ohne weitere Zustimmung entscheiden. Die Ausschüsse waren bisher bei Leistungen im Wert von bis zu 200 000 Euro gefragt. Von dieser Summe an, waren sämtliche Entscheidungen vom gesamten Gemeinderat zu fällen. Von nun an entscheidet der OB allein bis zur Grenze von 500 000 Euro, darüber hinaus dann bis zu einer Million Euro die Ausschüsse für die Kernstadt und die Ortschaftsräte bei Projekten in den Teilorten. Die Stadtverwaltung soll dadurch entlastet werden. Die Alternative aus Sicht der Rathausspitze wären zwei zusätzliche Stellen im Gebäudemanagement gewesen – und unzählige Sondersitzungen des Rates.

Leonberg betritt damit Neuland. „Die Stadt bewegt sich mit dieser Regelung im oberen Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen“, sagt Norbert Brugger, der Dezernent für Kommunalrecht beim Städtetag Baden-Württemberg. „Ähnliche Maßnahmen sind uns vor dem Hintergrund Kita-Bau noch nicht bekannt“, sagt Brugger, „doch es ist nachvollziehbar, was die Leonberg Verwaltung vor hat.“ Es gebe beim Städtetag allerdings keine Durchschnittswerte für die Vergabegrenzen. „Das ist je nach Gemeinde ganz unterschiedlich geregelt“, sagt Brugger.

In einigen anderen Städten im Südwesten wird den Rathausspitzen eine gewisse Freiheit auf diesem Gebiet gelassen. In Rottweil beispielsweise entscheidet der OB im Alleingang bis zu einer Grenze von 250 000 Euro, der Ausschuss vergibt Leistungen bis zu einer Höhe von einer Million. „Das wird bei uns seit 15 Jahren so gemacht“, berichtet der Rottweiler Verwaltungsbürgermeister Werner Guhl, „unser Ziel war es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Gemeinderat legt die strategische Grundrichtung und den Kostenrahmen fest.“

In Leonberg herrschte bislang wie in vielen anderen Kommunen ein bekanntes Problem: Fällt auf einer Baustelle eine Entscheidung an, beispielsweise welche Firma mit der Elektrotechnik beauftragt werden soll, muss immer eine Drucksache erstellt und die Entscheidung in den Sitzungsrhythmus des Gemeinderates eingetaktet werden – wertvolle Zeit geht dadurch verloren. Und wenn dann endlich der Rat tagt, sind die Vergaben meist Formalien, denn das Baugesetz zwingt das Stadtparlament, den günstigen Bieter zu nehmen. Somit werden die Vergaben ohnehin fast immer durchgewinkt.

Nur in einer Stadt im Ländle ist die Regelung noch großzügiger. Am meisten Freiheit genießt derzeit wohl die Offenburger CDU-Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. „Bei uns entscheidet die OB ohne finanzielle Obergrenze über die Vergabe von Bauleistungen“, erklärt Brigitte Dufner vom Offenburger Bauamt. Der Gemeinderat beschränkt sich auf einen Baubeschluss und auf die Summe, die eingeplant wird.

So weit will man in Leonberg indes nicht gehen. „Diese Freiheit werde ich mir von Ihnen in den kommenden Jahren nicht ausbitten“, versprach der OB Bernhard Schuler am Dienstagabend im Gemeinderat. Es gab aber auch gegen die Leonberger Lösung keinen Widerstand – alles war im Vorfeld besprochen. Wie von einzelnen Ratsmitgliedern zu erfahren war, hing die Zustimmung unter anderem von einer Bedingung ab: Die neuen Befugnisse des OB sind zeitlich befristet. Die Regelung gilt bis zum 31. Januar 2015, danach tritt die alte Satzung erneut in Kraft.