Das Weinen des Säuglings ging ihm offenbar auf die Nerven. Der kleine Junge erlitt einen Schädelbruch und Hirnblutungen, lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Der Mann muss wegen Kindesmisshandlung für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Leonberg - Weil einem fünffachen Vater offenbar das ständige Geweine seines achtmonatigen Sohnes gegen den Strich ging, schüttelte er ihn derart heftig, dass dieser ein Schütteltrauma erlitt und womöglich lebenslang unter den Folgeschäden leiden wird.

 

Nun musste sich der 28 Jahre alte Mann vor dem Leonberger Schöffengericht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten und wurde vom Vorsitzenden Amtsrichter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Vater hat das Kind sogar gegen die Wand geschlagen

Der fast tödliche Zwischenfall ereignete sich an einem Sonntagmorgen im vergangenen April. Der entnervte Vater packte das damals achtmonatige Kind und schüttelte es so lange, bis es verkrampfte und schließlich bewusstlos wurde – dabei hat der Mann womöglich auch den Kopf des Kindes gegen eine Wand geschlagen.

Seine Ehefrau alarmierte den Notarzt, der schwer verletzte Säugling wurde ins Stuttgarter Olga-Krankenhaus gebracht – dort wurde er mehrere Tage lang auf der Intensivstation behandelt. Die Ärzte diagnostizierten eine Schädelfraktur, Hirnblutungen sowie Einblutungen in die Netzhäute beider Augen. „Es bestand akute Lebensgefahr“, sagte der zuständige Kinderarzt bei seiner Vernehmung. Mit Verdacht auf eine Gewaltanwendung wandte er sich in der Folge an die Kriminalpolizei. Diese nahm anschließend Ermittlungen auf.

Der arbeitssuchende Bäcker schwieg in der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen und berief sich auf seine polizeiliche Vernehmung, die vom Richter verlesen wurde. Darin stritt der Leonberger jegliche Gewaltanwendung ab und erklärte, dass die Verletzungen auf ein Eigenverschulden seines Sohnes zurückzuführen seien. Demnach habe sich der Säugling am Tisch hochgezogen und habe beim Eintreten des Vaters ins Zimmer aus Freude die Arme hochgerissen, woraufhin er kopfüber nach hinten umgekippt und mit dem Kopf auf dem Teppich aufgeschlagen sei. Gegenüber den Polizeibeamten machte er auch auf das „ungewöhnliche Fallverhalten“ seines Sohnes aufmerksam. Demnach sei dieser – anders als es bei Kindern üblich ist – beim Fallen nicht auf dem Hintern gelandet, sondern sei immer kopfüber nach hinten gekippt. In den Zeugenstand wurde auch die 33-jährige Ehefrau des Leonbergers berufen, doch sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Folgeschäden beim Kind sind nicht ausgeschlossen

Die endgültige Gewissheit brachte der medizinische Sachverständige, der einen sturzbedingten Schaden definitiv verneinte und die beschriebenen Symptome eindeutig einem Schütteltrauma zuordnete. Die Fraktur im Bereich der Scheitelhöhe führte er auf eine stumpfe Gewalteinwirkung zurück. „Womöglich wurde das Kind beim Schütteln gegen eine Wand geschlagen“, erklärte der Facharzt für Rechtsmedizin. Welcher Gewalt das Kind ausgesetzt war, das veranschaulichte der Fachmann an einem Beispiel: „Das ist in etwa so, als würde ein sechs Meter großer und zwei Tonnen schwerer Riese über einen Zeitraum von 10 bis 30 Sekunden einen Erwachsenen durchschütteln“, erklärte der Mediziner, der Folgeschäden nicht ausschloss. Ihm zufolge sterben in der Regel 30 Prozent der betroffenen Kinder, während der Rest lebenslang unter den Verletzungen leidet. Allerdings zeigten sich die Folgeschäden nicht selten erst nach Jahren.

Der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner sprach dem 28-Jährigen jegliche Kompetenz als Vater ab. „Ein schutzloses Kind hat doch nur die Eltern, und dann wird es ausgerechnet vom eigenen Vater misshandelt – das ist traurig“, sagte der Richter, der mit dem Strafmaß noch weiter ging als der Staatsanwalt – dieser hatte für den Leonberger eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gefordert. Der Verteidiger hingegen war von der Unschuld seines Mandanten überzeugt und plädierte auf Freispruch.

Der heute anderthalbjährige Junge lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Er muss einen Kopfschutz tragen und ist auf dauerhafte Pflege angewiesen.