Gegen die Regelung im Quartier um die Goethestraße hat ein Bürger Widerspruch eingelegt.
Leonberg - Das alte Sprichwort „Wie man’s macht, macht man’s verkehrt“ dürfte den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde durch den Kopf gegangen sein angesichts der Ereignisse rund um das Quartier Goethe-, Annette-Kolb-, Herder- und Agnes-Miegel-Straße. Schon seit Jahren leiden die Anwohner in diesem Bezirk unter Parkplatznot und mehr Verkehr, wenn die Stuttgarter Straße dicht ist.
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung den Bereich zur Anwohnerparkzone erklärt: Autos dürfen dort nicht länger als zwei Stunden stehen, eine Parkscheibe ist Pflicht. Anwohner und Beschäftigte, die in der Gegend arbeiten, können sich gegen eine Gebühr von 100 Euro einen Anwohnerparkausweis ausstellen lassen, der zum längeren Parken berechtigt.
Auch Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich
Doch nun steht die Regelung auf der Kippe: Ein Leonberger Bürger hat Widerspruch dagegen erhoben, die Stadt Leonberg hat diesen, nachdem sie das Anwohnerparken beibehalten will, an das Regierungspräsidium Stuttgart als nächsthöhere Behörde weitergeleitet. Inzwischen gab es einen Vor-Ort-Termin der Behördenvertreter, über den Widerspruch hat das Regierungspräsidium aber noch nicht entschieden. „Wann genau die Entscheidung fallen wird, können wir nicht sagen“, erklärt Saskia Becker von der Pressestelle des Regierungspräsidiums.
Auch zu Alter und Geschlecht möchte sie aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Undine Thiel, die Pressesprecherin der Stadt, verrät immerhin so viel: „Die Person, die den Widerspruch eingelegt hat, wohnt weder in dem betroffenen Quartier noch arbeitet sie dort.“ Klar ist jedoch: Sollte das Regierungspräsidium dem Widerspruch, der grundsätzlich keine Begründung braucht, stattgeben, müsste die Anwohnerparkregelung rückgängig gemacht werden – es sei denn, die Stadt klagt gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums vor dem Verwaltungsgericht. Diese Möglichkeit hat im Übrigen auch die Person, die den Widerspruch erhoben hat. Es kann also sein, dass sich das Verfahren noch zu einer Hängepartie entwickelt.
Viele Vorgespräche mit Anwohnern
Dabei hat sich die Stadtverwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht: Als die Goethestraße im Jahr 2012 saniert werden musste, wurde die Straße umgestaltet, Bäume gepflanzt sowie sieben Parkplätze ausgewiesen. Doch stets standen dort mehr als nur sieben Fahrzeuge, häufig waren die Grundstücks- und Garagenausfahrten zugestellt. „Es gab eine große Summe von Autofahrern, die nicht gerade nachbarschaftsfreundlich parken“, erklärt Thiel.
Weitere Probleme waren, dass einige Fahrer beim Parken nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von fünf Metern bis zur Kreuzung einhielten und größere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und DRK zu wenig Platz hatten. „Außerdem ist es ein offenes Geheimnis, dass Autofahrer bei einem Stau auf der Stuttgarter Straße die Goethestraße als Schleichweg nutzen“, sagt Thiel.
Dennoch erklärte die Stadt den Bereich nicht sofort zur Anwohnerparkzone, sondern suchte zunächst das Gespräch mit den Bewohnern. „Diese beschwerten sich, dass fast nur Fremde dort parkten und für sie selbst kaum Platz sei“, erinnert sich die Pressesprecherin noch gut. Die Stadt wies daraufhin weitere Parkplätze aus und untersuchte in einer Testphase mit grünen Verwarnungskarten, ob sich die Situation bessern würde. Nachdem das nicht der Fall war, erging im Mai 2017 die Entscheidung zur Anwohnerparkzone. Doch der Widerspruch zeigt, dass man es offenbar nie allen wird recht machen können.