Juristischer Erfolg für die zwangsbeurlaubte: Erste Bürgermeisterin von Leonberg, Josefa von Hohenzollern. Foto: privat
Das Landgericht Stuttgart verfolgt nicht mehr die Vorwürfe der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs. Schon das Amtsgericht Leonberg hatte die Bürgermeisterin freigesprochen.
Das Verfahren gegen Josefa von Hohenzollern (FDP) wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges ist endgültig eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart am Freitag unserer Zeitung. Bereits Anfang März hatte das Amtsgericht in Leonberg die zwangsbeurlaubte Erste Bürgermeisterin der Stadt von diesen Vorwürfen freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Berufung eingelegt, jetzt aber der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Mit Auflagen, etwa einer Geldzahlung, ist diese Einstellung nicht verbunden.
„Sämtliche gegen mich gerichteten strafrechtlichen Vorwürfe und alle Strafanzeigen des Oberbürgermeisters haben sich als haltlos erwiesen und sind vollständig eingestellt“ kommentiert von Hohenzollern die aktuelle Entscheidung des Gerichts. Sie verweist auf ihren Freispruch im März: „Der nun durch die vollständige Einstellung des Landgerichts Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart ohne Auflagen unter Verwahrung gegen jedwede Schuld ausdrücklich bestätigt wurde.“
Damit sei auch die Berufung, den die „Staatsanwaltschaft Stuttgart aus formalen Gründen gegen den Freispruch des Amtsgerichts Leonberg gestellt hat, vom Tisch“.
Der Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) hatte seine Stellvertreterin vor gut zwei Jahren wegen „gravierender Verstöße gegen Dienstpflichten“ in den Zwangsurlaub geschickt. Ihre Bezüge werden seither von der Stadt weiterbezahlt. Die Art der vorgeblichen Verstöße wurden offiziell nie genannt.
Nach Informationen unserer Zeitung handelte es sich um eine Dienstreise nach Berlin im Mai vor zwei Jahren. Dort hatte der Bundespräsident zu einem Bürgermeisterinnen-Treffen eingeladen. Entgegen des ursprünglichen Plans hatte von Hohenzollern, die damals noch Schmid hieß, in einem Hotel übernachtet. Die Kosten von 160 Euro soll sie nachträglich ihrem Dienstreiseantrag beigefügt haben.
Der Leonberger OB Martin Georg Cohn hat Josefa von Hohenzollern seit zwei Jahren zwangsbeurlaubt. Foto: Simon Granville
Den Aufenthalt im Hotel bestätigt Josefa von Hohenzollern jetzt. Sie habe rechtens gehandelt: „Auf die Übernachtung bestand ein Rechtsanspruch, beim gestellten Reisekostenantrag konnte kein strafbares Verhalten festgestellt werden, außerdem bestand ein eigenes Budget.“ Deshalb könne sie „mit Recht“ sagen: „ Alle strafrechtlichen Vorwürfe waren haltlos. Ich habe mir zu keinem Zeitpunkt etwas zu Schulden kommen lassen. Das hatte ich von Anfang an auch stets betont.“
Damit will es Josefa von Hohenzollern, die bei der Leonberger OB-Wahl am 28. September als Kandidatin antritt, aber nicht bewenden lassen: „Die Vorwürfe haben nicht nur für die Stadt, sondern insbesondere gegen mich als Person einen enormen Schaden angerichtet“, sagt sie. „Mein Ruf als engagierte kommunale Verantwortungsträgerin wurde durch die öffentliche Thematisierung stark belastet“, so von Hohenzollern. „Deshalb halte ich meine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart aufrecht, um die Rechtmäßigkeit des Dienstverbots überprüfen zu lassen.“
Sollte das Gericht feststellen, dass der vom OB verhängte Zwangsurlaub nicht rechtens gewesen sei, schließt die zwangsbeurlaubte Bürgermeisterin nicht aus, dass „damit auch die Prüfung von Regressansprüchen durch die Stadt“ möglich wären.
Das Regierungspräsidium hatte bereits vor zwei Jahren erklärt, dass zunächst die juristischen Verfahren abgeschlossen sein müssten, bevor die kommunale Aufsichtsbehörde den Vorgang prüfen könne. Da die Klage von Hohenzollerns wegen der Rechtmäßigkeit des Dienstverbots noch läuft, dürfte dies in naher Zukunft nicht zu erwarten sein.