Der 30-Jährige will nichts gewusst haben. Das Gericht verdonnert ihn zu einer saftigen Geldstrafe.

Leonberg - Mehr als ein Jahr saß ein Paketzusteller aus Leonberg mit einem gefälschten Führerschein am Steuer. Für schlappe 800 Euro wollte er an die angebliche Fahrerlaubnis in Griechenland gekommen sein. Jetzt ist er nicht nur diese los, sondern auch noch seinen deutschen Führerschein, den er später erworben hatte. Das Leonberger Amtsgericht verurteilte den 30-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung.

 

Nach einer kurzen Unterredung mit seinem Anwalt entschied sich der angeklagte Leonberger dann doch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl lediglich auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Mit dem damit einhergehenden Schuldeingeständnis hoffte der 30-Jährige, dass sich dieses strafmildernd auf das Urteil auswirkt. Doch um die von dem Mann befürchtete Führerscheinsperre kam das Gericht beim besten Willen nicht herum.

Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten eine morgendliche Autofahrt zur Arbeit in der Südrandstraße im August vor einem Jahr. Damals war der Mann in eine Polizeikontrolle geraten. Der griechische Führerschein machte die Beamten zwar stutzig. Doch weil nicht endgültig geklärt werden konnte, ob dieser gefälscht war, durfte der Leonberger nach der Belehrung erst einmal weiter fahren. Damit kam aber die ganze Sache ins Rollen.

Zweiwöchiger Crashkurs

Bevor er sich mit seinem Anwalt beraten hatte, behauptete der Mann, er habe nicht gewusst, dass der Führerschein eine Fälschung gewesen sei. „Es war ein zweiwöchiger Crashkurs mit zwölf Theoriestunden, alles für 800 Euro“, erzählte er, wie er an die vermeintliche Fahrerlaubnis in Griechenland gekommen war. Damals sei der Leonberger, der sich laut eigener Aussage in dem Land selbstständig machen wollte, über Bekannte auf das verlockende Angebot gestoßen. „Es war alles etwas komisch“, räumte er auf der Anklagebank ein, beteuerte aber: „Ich ging fest davon aus, dass der Führerschein gültig war!“

Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart wollte mehr über die angebliche Fahrschule wissen und hakte nach. Doch der Leonberger konnte sich nicht einmal mehr an deren Namen erinnern. Prüfungsunterlagen? „Nichts mehr da!“, gab er an und konnte selbst nach längerem Überlegen nicht den genauen Ort benennen. Schließlich musste sich das Gericht mit der nebulösen Angabe „irgendwo bei Athen“ begnügen. „Das alles liegt auch schon sehr lange zurück“, erklärte der Angeklagte, der den Führerschein 2013 erworben haben wollte.

Dann wies der 30-Jährige darauf hin, dass auch die hiesige Zulassungsstelle nichts an seiner griechischen Fahrerlaubnis auszusetzen gehabt habe. „Und beim Landratsamt sagte man mir in aller Deutlichkeit, dass ich ihn nicht umschreiben muss, weil es sich um einen EU-Führerschein handelt!“, betonte der angeklagte Mann. Die Richterin polterte: „Wissen Sie, warum der Führerschein nicht umschreibefähig war? Weil er eine Totalfälschung ist!“

Führerschein eine Totalfälschung

Dass er damals keinen deutschen Führerschein machte, hatte ihm zufolge einen simplen Grund. „Ich habe keinen gebraucht“, sagte der gelernte Hotelfachmann und erklärte: „In dem Hotel, in dem ich früher gearbeitet hatte, durfte ich auch übernachten.“ Außerdem habe es ihm an Geld gefehlt. „Ich wusste, dass der Führerschein hierzulande um die 2000 Euro kostet, das konnte ich mir nicht leisten“, sagte der Mann, der seit Juli 2015 für einen Paketzusteller arbeitet. Seit dem vergangenen Sommer ist er auch im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis. „Da hatte ich einen Intensivkurs gemacht, das hat mich eine ordentliche Stange Geld gekostet“, ließ er das Gericht wissen.

Amtsrichterin Steinhart blieb aber unbeeindruckt. „Sie waren mehr als zwei Jahre mit einer Fälschung unterwegs, und dann suchen Sie sich ausgerechnet einen Job, für den der Führerschein eine Voraussetzung ist!“, monierte diese und verdonnerte den nicht vorbestraften Leonberger zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem bleibt sein deutscher Führerschein sechs Monate unter Verschluss, den griechischen war er auch los. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil wird beruflich unangenehme Konsequenzen für den 30-Jährigen haben. In der Verhandlung hatte der Leonberger schon leicht resigniert erklärt: „Wenn ich meinen Führerschein abgeben muss, dann ist das eine fristlose Kündigung!“