Hemmingen positioniert sich mit einer Resolution für den Leonberger Standort des Rettungshubschraubers. Was hat die Gemeinde konkret vor?

Hemmingen - Die geplante Verlagerung des Leonberger Rettungshubschraubers Christoph 41 treibt betroffene Kommunen weiter um. So hat der Hemminger Gemeinderat jetzt einstimmig eine Resolution gegen die Verlegung beschlossen. „Wir wollen das Thema öffentlichkeitswirksam aufrufen“, sagte der Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU). Die Gemeinde will handeln, trotz der erfolgreichen Online-Petition „Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben“, die mit mehr als 24 000 Unterschriften längst die magische Grenze von 21 000 im Land überschritten hat – vor allem aber mit Blick auf die Debatte um die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten, die landkreisweit auch voriges Jahr Notärzte zu oft überschritten hatten. „Die Petition unterstützen wir vollumfänglich“, sagte der Rathauschef, der jetzt auch die Bevölkerung auffordern will, sich ebenfalls an der Aktion zu beteiligen.

 

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Die Petenten sind Vertreter aller Hilfsorganisationen. Sie sprechen sich gegen die Pläne des Innenministeriums aus, den Standort des Leonberger Rettungshubschraubers, der von der DRF-Luftrettung betrieben wird, auf eine Achse zwischen Tübingen und Reutlingen zu verschieben. Weil das nötige Quorum erreicht ist, muss sich die Landesregierung nochmals mit dem Thema befassen. Die Hemminger haben sich vorgenommen, auch an alle politisch Verantwortlichen und besonders das Innenministerium zu appellieren, den Hubschrauber in Leonberg stationiert zu lassen.

Bürgermeister plädiert für „Schaffung eines neuen Standortes“

Im Auftrag des Landes hatte ein Münchner Institut eine „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ erstellt. Diese Analyse erhebt statistische Daten und empfiehlt anhand von Rechenmodellen die Verschiebung von Rettungstransporthubschrauber-Standorten. Diese Verschiebung betrifft auch Christoph 41. Die Maschine soll nach Süden versetzt werden, um die Erreichbarkeit der Gebiete im Bereich der südlichen Schwäbischen Alb, in den Kreisen Sigmaringen und Zollernalbkreis, zu verbessern. Just daran entzündet sich massive Kritik, seitdem das Gutachten im Mai 2020 publik wurde.

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„Um die Versorgung der Gebiete im Bereich der südlichen Schwäbischen Alb mit vergleichsweise wenigen Notarzteinsätzen zu verbessern, wird also in Kauf genommen, dass gerade die Versorgung der Landkreise mit viel Bevölkerung, viel Verkehr und vergleichsweise hoher Notarzteinsatzzahl deutlich verschlechtert wird“, kritisiert der Hemminger Bürgermeister. Dies betreffe unter anderem die Land- und Stadtkreise Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Pforzheim, Heilbronn, den Enz- und Rems-Murr-Kreis. „Ziel und Lösung des Landes müsste eigentlich die Schaffung eines neuen Standortes im besagten Raum unter Beibehaltung der jetzigen Standorte sein.“ Jörg Haspel (Freie Wähler) merkte an, es könne nicht sein, dass die ehrenamtlichen Helfer vor Ort vom DRK Hemmingen die Basis der Grundversorgung darstellen würden.

Gemeinde fehlen Zahlen

Die Hemminger wollen außerdem weiter Daten einfordern, die ihnen fehlen: aktuelle Zahlen zur Häufigkeit von Einsätzen von Christoph 41 (im ersten Halbjahr 2019 waren es vier) und zur Hilfsfrist im Ort. Auf Anfrage unserer Zeitung war es der DRF-Luftrettung nicht möglich, bis Redaktionsschluss aktuelle Zahlen zu liefern – aus zeitlichen Gründen. Und der vom Landratsamt beaufsichtigte Bereichsausschuss für den Rettungsdienst in Ludwigsburg teilte mit: „Die Hilfsfrist ist eine jahres- und bereichsbezogene Planungsgröße, die sich auf ein volles Kalenderjahr und den gesamten Rettungsdienstbereich bezieht. Teilhilfsfristen sind nicht vorgesehen. Dies gilt sowohl in Bezug auf vierteljahres-, monats- oder sogar tagesbezogene als auch orts- und straßengebundene Hilfsfristangaben, die nur Teile des Rettungsdienstbereiches umfassen.“ Laut dem Innenministerium besteht zwar keine ortsbezogene Hilfsfrist. Dennoch könne der Bereichsausschuss interessierten Kommunen ortsbezogene Kennzahlen, soweit vorhanden, erläutern.

Auch bleibt das Ministerium bisweilen bei seinen Plänen. Man wolle die gesamte Bevölkerung Baden-Württembergs gleichermaßen mit Luftrettungsmitteln versorgen, sagte ein Sprecher. „Das ist zurzeit nicht der Fall. Der Blick auf eine einzelne Gemeinde oder Region ist nicht geeignet, die Versorgung der Gesamtheit sicherzustellen.“