Xavier Naidoo fährt für Deutschland zum Bundesvision Song Contest 2016. Dafür hagelt es Kritik. Auch der Lesben- und Schwulenverband kann die Nominierung nicht nachvollziehen. Die Rede ist vom „Reichsbürger“ Naidoo.

Stuttgart - Das nächste Mal soll es endlich wieder ein richtig prominenter Künstler sein. Einer, den das Volk kennt. Also nominierte die ARD für den Eurovision Song Contest (ESC) 2016 in Stockholm den Mannheimer Sänger Xavier Naidoo. Das löste prompt Kritik aus. Vor allem auf den sozialen Kanälen wie Twitter und Facebook breitete sich ein regelrechter Shitstorm gegen Naidoo und die ARD aus.

 

Einer der Hauptkritikpunkte: Naidoo sei homophob und stehe damit in keinster Weise für das weltoffene Deutschland. Zumal der ESC eine Veranstaltung ist, die von jeher im Kalender der Homosexuellen ein Highlight darstellt.

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) reagierte. Dessen Sprecher Tobias Zimmermann betonte: „Seine Songtexte sind voll von offenen Gewaltfantasien gegen Homosexuelle.“ Dabei geht es vor allem um einen Song mit dem Rapper Kool Savas, der hier nicht jugendfrei wiedergegeben kann.

Naidoo ein „Reichsbürger“?

Und weiter: „Die Nominierung von Herrn Naidoo durch die ARD halten wir für mehr als bedenklich. Er propagierte in der Vergangenheit immer wieder Thesen, die man sonst nur aus der Ecke von Rechtpopulisten wie der AfD kennt. Die offensichtliche Negierung von Staatlichkeit und unserer Demokratie darf nicht mit der Nominierung für den ESC honoriert werden. Mit seinen Äußerungen folgt er den Argumentationsmustern der „Reichsbürger“, für die das Deutsche Reich immer noch völkerrechtlichen Bestand hat und die aus ihrem Rechtsradikalismus keinen Hehl machen.“

Naidoo selbst hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert. An der grundsätzlichen Debatte und seinen vergangenen Aussagen ändert dies aber wenig.