Lesbisches Paar kämpft für Mit-Mutterschaft Zwei Mütter sind dem Staat eine zu viel

Verena Akkermann und Gesa Teichert-Akkermann freuen sich auf ihr Baby. Doch um als Elternteil anerkannt zu werden, müsste Verena Akkermann das Kind erst adoptieren. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Seit 2017 gilt die Ehe für alle. Doch wenn lesbische Paare ein Kind erwarten, endet die rechtliche Gleichstellung. Zwei Mütter als Eltern sieht das Gesetz nicht vor. Wie die Akkermanns das ändern wollen.

Stuttgart/Schellerten - Gesa Teichert-Akkermann ist voller Vorfreude. Am 13. Februar soll ihr Kind per Kaiserschnitt zur Welt kommen. Monatelang war die 44-Jährige nervös, ob ihr Körper die Schwangerschaft durchhält. Wegen ihres Alters und einer Vorerkrankung gilt sie als Hochrisikofall. Jetzt ist das Ende in Sicht und Teichert-Akkermann „ganz entspannt“ – zumindest was die Gesundheit ihres Babys angeht.

 

Anders sieht es aus, wenn es um die rechtliche Situation ihrer zukünftigen Familie geht. Ihre Frau Verena und sie kämpfen mit Nachdruck darum, dass sie beide als gleichberechtigte Eltern anerkannt werden – und Verena Akkermann das Kind nicht erst adoptieren muss, wie es nach derzeitiger Rechtslage für lesbische Paare der Fall ist. Eine Frau als zweites Elternteil neben der Frau, die das Kind geboren hat, sieht das Gesetz bisher nicht vor.

Notfalls will das Ehepaar bis vor das Bundesverfassungsgericht

Die Akkermanns wollen nicht länger warten, bis eine Reform das ändert. Beim Standesamt ihrer niedersächsischen Gemeinde Schellerten, hatten sie einen Antrag auf Anerkennung der Mit-Mutterschaft eingereicht – analog zur Anerkennung der Vaterschaft, die das Gesetz vorsieht. Wegen fehlender Rechtsgrundlage wurde der Antrag abgelehnt. Anschließend wandten sich die Frauen an das Amtsgericht Hildesheim. Die Entscheidung steht noch aus. Doch das Ehepaar stellt sich auf einen langen Weg ein – bis zum Bundesverfassungsgericht, wenn es sein muss.

Im Herbst 2018 hatte der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall die Eintragung der Mit-Mutterschaft abgelehnt. Inzwischen aber hat das Bundesjustizministerium selbst eine Reform angestoßen. Deshalb könnten sich die Bedingungen für einen gerichtliche Entscheidung geändert haben.

„Wer soll es machen, wenn nicht wir?“

Die beiden kämpfen nicht nur für sich selbst, sondern „prinzipiell für die Anerkennung von Kindern in Regenbogenfamilien“, wie Gesa Teichert-Akkermann betont: „Wer soll es machen, wenn nicht wir? Wir sind nicht mehr ganz jung, wir sind beruflich genügend gesichert, wir haben die Ressourcen und das nötige Know-how, um diesen Kampf zu bestreiten“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. Ihr Arbeitgeber, die Magnus-Hirschfeld-Stiftung, setzt sich gegen die Diskriminierung Homosexueller ein und stärkt den beiden Frauen den Rücken.

Seit gut 23 Jahren sind Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann ein Paar. Seit 2013 leben sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die sie jetzt in eine Ehe umwandeln ließen. Jahrelang hatten sie vergeblich versucht, mit der Samenspende eines schwulen Freundes ein Kind zu bekommen; durchlitten mehrere Fehlgeburten. Mit einer Embryonenspende hat es geklappt. Diese sind hierzulande selten. Sie kommen zustande, wenn Paare im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung befruchtete Eizellen einfrieren lassen. Ist ihre eigene Familienplanung abgeschlossen, dürfen sie diese Eizellen anderen Paaren zur Verfügung stellen.

Ungleichheit gegenüber heterosexuellen Paaren

Was die Akkermanns an ihrer Rechtslage besonders wütend macht, ist die offensichtliche Ungleichheit gegenüber heterosexuellen Paaren. Bekommen eine Frau und ein Mann ein Kind, gilt der Ehemann der Frau automatisch als Vater. Sind heterosexuelle Eltern nicht verheiratet, reicht ein Antrag, um die Vaterschaft anzuerkennen. Für gleichgeschlechtliche Paare gelten diese Regelungen nicht – obwohl die Ehe im Jahr 2017 für Menschen gleichen Geschlechts geöffnet wurde. Wenn das Kind der Akkermanns zur Welt kommt, wird nur Gesa Teichert-Akkermann in der Geburtsurkunde stehen und das Sorgerecht alleine inne haben.

Den Akkermanns geht es nicht nur darum, wie ihre Familie auf dem Papier aussehen wird. Die prekäre Rechtslage birgt Risiken. Gesas Vorerkrankung führt zu einem erhöhten Narkoserisiko. Die Frau sitzt im Rollstuhl. „Wenn mir bei der Geburt etwas passiert, wäre unser Kind Vollwaise. Das ist eine absurde Situation“, sagt sie. „Durch die Öffnung der Ehe wollte die Regierung positive Stimmung erzeugen. Doch der Begriff ‚Ehe für alle’ suggeriert etwas, das nicht eingehalten wird.“

Eizellspenden, zu dritt ein Kind aufziehen – neue Familienkonstellationen

Bis Herbst hatte das Paar gehofft, dass es anders kommt. Eine Reform des Abstammungsrechts ist schon lange in Arbeit. Bereits vor fünf Jahren ließ das Bundesjustizministerium einen Arbeitskreis einrichten. Er sollte prüfen, wie das Gesetz verändert werden muss, um der Realität gerecht zu werden. Denn die Reproduktionsmedizin hat Fortschritte gemacht und die Gesellschaft verändert sich.

Deutsche Paare fahren etwa für ihren Kinderwunsch nach Spanien, wo Eizellspenden anders als in Deutschland erlaubt sind. Oder zwei schwule Männer und eine Frau tun sich zusammen, um zu dritt ein Kind aufzuziehen. Das sind Beispiele für Konstellationen, denen das Gesetz momentan nicht gerecht wird. Von allen Regenbogenfamilien sei der Fall der Akkermanns bei weitem der häufigste, sagt Ulle Schauws, queerpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

Wie geht es weiter?

2017 legte der Arbeitskreis seinen Abschlussbericht vor. Im Juni 2018 brachten die Grünen im Bundestag einen Gesetzesentwurf ein. Im März 2019 folgte ein sogenannter „Diskussionsteilentwurf“ der damaligen Justizministerin Katharina Barley (SPD). Derzeit würden die rund 50 Stellungnahmen von Verbänden und Landesjustizverwaltungen zu dem Entwurf ausgewertet, teilt das Ministerium mit. Einen Zeitplan für den vollständigen Gesetzentwurf gebe es nicht.

„Für mich ist das ein Zeichen, dass das Thema für die aktuelle Justizministerin Christine Lambrecht keines ist, das wirklich bearbeitet wird“, sagt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws. Die Rechtsunsicherheit lesbischer Paaren mit Kindern werde ausgesessen. Der Ministerin sei sehr wohl an dem Vorhaben gelegen, heißt es dagegen aus dem Ministerium: „Es handelt sich um ein komplexes Reformprojekt, das einer gründlichen Vorbereitung bedarf.“ Der Gesetzesentwurf der Grünen konzentriert sich auf die Mit-Mutterschaft. Ihn stellt die Fraktion demnächst im Bundestag zur Abstimmung. Eine Mehrheit gilt aber als unwahrscheinlich.

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