Ines und Nadine E. (von links) haben im Mai 2025 eine Tochter bekommen – bislang sind aber nicht beide die eingetragenen Mütter. Foto: Andreas Essig
Die Ludwigsburgerin Ines E. hat ihr Leben offengelegt, um ihre Tochter zu adoptieren. Doch acht Monate nach der Geburt ist ihre Partnerin rechtlich gesehen noch immer alleinerziehend.
Nadine E. hat im vergangenen Mai Lea (Name geändert) zur Welt gebracht. Seitdem sind ihre Frau und sie nach Ludwigsburg gezogen, haben die Drei-Monats-Koliken ihrer Tochter überstanden und als Familie eine Routine gefunden. Sie haben gelernt, dass Lea zwar gerne die knisternden Flügel ihrer Stoff-Biene anfasst, aber Angst bekommt, wenn das Kuscheltier anfängt zu hüpfen. Sie haben erstaunt festgestellt, wie regelmäßig der Schlaf ihrer Tochter ist, waren glücklich, stolz, überfordert und frustriert.
Wenn alles gut läuft, hat die kleine Lea zu ihrem ersten Geburtstag auch rechtlich gesehen zwei Elternteile. Das Mädchen, das Besucher mit ihren großen blauen Augen und dem zahnlosen Strahlen direkt in ihren Bann zieht, bekommt davon zwar nichts mit – doch ihr erstes Lebensjahr beinhaltete ein Risiko, das den meisten anderen Babys erspart bleibt. Denn ihre Mutter Ines E. ist bislang nicht die eingetragene Mutter.
Noch nicht die eingetragene Mutter
Die 37-Jährige muss die gemeinsame Tochter erst per sogenannter Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Prozess kann sich je nach Amtsgericht und Jugendamt über mehr als 18 Monate erstrecken.
Passiert Nadine E. bis dahin etwas und stirbt, kommt Lea mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Pflegefamilie. „Der Notar und auch das Jugendamt haben uns gesagt, dass das Testament mit der festgeschriebenen Vormundschaft nichts bringt“, sagt Ines E. „Das macht uns schon Angst.“
Mit dem kleinen Sorgerecht und dem Einverständnis ihrer Partnerin darf Ines E. zwar über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden, aber beispielsweise nicht, ob ihre Tochter eine Impfung bekommt.
„Diese Fragebögen sind übergriffig, der Adoptionsprozess ist diskriminierend.“
Ines E., Mutter
Um ihre eigene Tochter adoptieren zu können, musste Ines E. vor dem Amtsgericht nachweisen, dass sie keine Vorstrafen hat, gesund ist und in einem Bericht für das Jugendamt sämtliche Stationen ihres Lebens offenlegen: Wie wird Ihre Lebenspartnerschaft von Ihrem Umfeld akzeptiert? Was erhoffen Sie sich von der Adoption? Wie viele Partnerschaften hatten Sie in Ihrem bisherigen Leben?
Die beiden Mütter sehen eine riesige Ungerechtigkeit: Obwohl sich die Gesellschaft auf die Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Liebe geeinigt hätte, würden sie in Sachen Kinder komplett unterschiedlich behandelt werden. Während sie sich vor dem Staat rechtfertigen musste, verlassen heterosexuelle Paare in der Zwischenzeit überall in Deutschland Krankenhäuser mit ihren Neugeborenen – ohne dass jemand weiß, welches Leben auf die Kinder wartet.
„Diese Fragebögen sind übergriffig“, sagt Ines E., „der ganze Adoptionsprozess diskriminierend“. Bei heterosexuellen, verheirateten Paaren werde der Mann als Vater eingetragen – selbst wenn der nicht der biologische Vater sei. „Warum wird das bei uns nicht so gemacht?“
Nadine und Ines E. (von links) vor der Geburt ihrer Tochter. Die beiden sind seit 2012 zusammen und seit sieben Jahren verheiratet. Foto: privat
Vor kurzem stand bei Familie E. der vorletzte Schritt zur abgeschlossenen Stiefkindadoption an: der Hausbesuch des Jugendamts, vor dem vor allem Ines E. nervös gewesen sei. Schließlich wisse man nicht, wie die Person zu gleichgeschlechtlichen Paaren stehe. Zu ihrer Erleichterung sei der Besuch aber ohne kritische Nachfragen verlaufen und nach 20 Minuten vorbei gewesen.
Bis das Amtsgericht den finalen Stempel auf das Dokument setzt, vergehen nun weitere drei Monate. „Dieser ganze Prozess mit Terminen beim Rathaus, mit dem Jugendamt und Gericht kostet so viel Zeit“, sagt Nadine E. „Und die ist ja eh knapp mit Kind.“
Thema taucht im Koalitionsvertrag nicht auf
Daran, dass sich die Situation für lesbische Paare zeitnah ändert, glauben Ines und Nadine E. nicht. Die Ampel-Regierung schrieb in ihrer Koalitionsvereinbarung: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes.“ Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht, im aktuellen Vertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird das Thema nicht erwähnt.
Für sie ist der Prozess eine Ressourcenverschwendung und eine Ungerechtigkeit – gerade mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz, das seit November 2024 gilt und die eigenständige Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht. „Hätte ich mein Geschlecht vor der Geburt umändern lassen, wär ich automatisch der eingetragene Vater gewesen“, sagt sie. Sie wolle diese neue Freiheit weder ausnutzen noch kleinreden – aber es beinhalte eine Wechselwirkung, die in Berlin nicht bedacht worden sei.
Ines E. hat sich tief in das Thema eingelesen, Mails an die Justizministerien aller Bundesländer verschickt – und hauptsächlich standardisierte Antworten erhalten. „Das hat mir Freude genommen“, sagt sie. „Ich war so tief in dem Strudel der Ungerechtigkeit, dass ich mich nicht mehr über die Schwangerschaft freuen konnte – die ja für uns ein langer Weg war.“
Ihre Tochter sei ihre Tochter – das habe sie nie infrage gestellt. „Ich mache mir Gedanken um ihr Wohlbefinden, um ihre Zukunft, um die Welt, in der sie aufwächst – ganz egal, wie sie entstanden ist“, sagt sie. „Für dieses unvergleichliche Gefühl hätte ich die Schwangerschaft und Geburt nicht gebraucht.“