Verglichen mit dem Vorgehen gegen protestierende Bauern ist die Strafverfolgung gegen Mitglieder der Letzten Generation ziemlich intensiv. Zwar hat auch der ein oder andere Trecker-Fahrer inzwischen eine staatliche Zahlungsaufforderung erhalten, weil er beim Protestieren über die Stränge geschlagen hat. Die Klimakleber standen aber ungleich häufiger vor Gericht. Das mag für manch einen ungerecht klingen, ist aber nachvollziehbar. Die Landwirte haben den Verkehr im vorletzten Winter praktisch nebenher lahm gelegt, die Aktivisten hatten dieses Vorgehen dauerhaft zu einem Hauptziel erhoben. Das ist ein Unterschied.
Klimaschützer von Drogendealern unterscheiden
Es ist aber auch ein Unterschied, ob sich Menschen zusammenschließen, um im großen Stil Drogen zu schmuggeln, Zuhälterei zu organisieren – oder um für Klimaschutz zu agieren. Daher ist der Vorwurf überzogen, es handele sich auch bei den Aktivisten um eine kriminelle Vereinigung. Zwar gehört es zum Wesen der Justiz, das Recht weiter zu entwickeln. Das geschieht oft. Dass etwa Raser als Mörder bestraft werden können, gab es vor zehn Jahren auch noch nicht.
Allerdings ist der Staat auch angehalten, bei eben dieser Fortentwicklung des Rechts die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten. Es spricht also nichts dagegen, die Klimakleber für jede einzelne Tat zu beurteilen und gegebenenfalls zu sanktionieren. Eine strukturelle Gleichsetzung mit Berufsverbrechern ist jedoch übertrieben.