Letzter Abschnitt von Stuttgart 21 Klage gegen Abstellbahnhof wahrscheinlich
Die Gegner des Bahnprojekts sehen eine erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner in den frühen Morgenstunden durch Hupsignale.
Die Gegner des Bahnprojekts sehen eine erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner in den frühen Morgenstunden durch Hupsignale.
Ende 2025 will die Deutsche Bahn AG ihr Projekt Stuttgart 21 in Betrieb nehmen. Der Schienenkonzern verbreitet Zuversicht, der Termin könne gehalten werden – auch wenn der neue Hauptbahnhof weiterhin als Risiko für den Zeitplan gilt. Zur neuen Infrastruktur gehören nicht nur 60 Kilometer Strecke und der Durchgangsbahnhof, auch der neue Abstellbahnhof für Fern- und Regionalzüge in Untertürkheim ist für das Betriebskonzept zentral. Mit ihm sollen Züge für den Tiefbahnhof bereitgestellt werden; er ersetzt die Gleisanlagen zwischen Rosensteinpark und City. Die Frage ist, ob er rechtzeitig fertig wird.
Ihren neuen Abstellbahnhof plant die Bahn AG bereits seit dem Jahr 2004, mehrfach änderte sie die Pläne, zuletzt lenkte sie bei der Frage, wo die dort beheimateten bis zu 6000 Eidechsen in Stuttgart eine neue Bleibe finden könnten, ein. Kurz vor Weihnachten 2021 genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) die Pläne für den Abstellbahnhof. Vergangene Woche endete die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und begann gleichzeitig eine Frist von vier Wochen, in denen gegen das Vorhaben geklagt werden kann.
Diese Klage werde es geben, heißt es bei den Gegnern des Projekts Stuttgart 21. Aus ihrer Sicht gibt es zwei wesentliche Punkte, warum die Anlage mit rund zehn Kilometer Gleisen und einer Halle zur Innenreinigung und Zugwäsche so nicht gebaut werden dürfe. Lärm vom Abstellbahnhof war schon immer ein Thema, auch während der Erörterung der Pläne in der Untertürkheimer Sängerhalle. Von den Abstellgleisen werden aber nicht nur die üblichen Fahrgeräusche zu hören sein. Schmerzlicher ans Ohr der Anwohner dringen könnten zu nachtschlafender Zeit Signalhörner. Das Auslösen der an die 120 Dezibel lauten Warntöne gehört zur vorgeschriebenen Funktionsprüfung und muss vor Fahrtantritt erfolgen. Das Eba erläutert, es habe dazu „im Nachgang zum Erörterungstermin eine gutachterliche Stellungnahme erstellen lassen“. Darin heiße es, die Betätigung des Horns gehöre zum Fahrvorgang. Die Unterscheidung, ob um 4 Uhr vor oder nach dem Anfahren gehupt wird, dürfte Anwohnern relativ egal sein, sie scheint aber rechtlich entscheidend, denn der fahrende Verkehr ist hier privilegiert. Das Eba sieht die Frage durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als geklärt an. Die Projektgegner sehen es anders.
Zweiter Kritikpunkt ist der Abriss einer Rampe auf dem bisherigen Güterbahnhofgelände. Sie hat eine regelkonforme Steigung, womit Einschränkungen für die Beladung von Güterzügen vermieden werden. Die Rampe soll an anderer Stelle durch eine steilere Variante ersetzt werden, was aus Sicht der Projektgegner den als Alternative zum überbordenden Lkw-Verkehr geförderten Güterzugverkehr einschränkt.
Eine Klage könnte den Bau des Abstellbahnhofs verzögern, sie würde die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nach den Worten des früheren Projektchefs Manfred Leger aber nicht verhindern. In diesem Fall werde man Züge weit außerhalb des Landeshauptstadt abstellen, hatte Leger im Mai 2019 erklärt.