Ganz egal, wie das Urteil auch ausfällt: Das Thema ist damit noch nicht beendet, kommentiert Politik-Redakteur Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

München - Die Prozessbeobachter sind sich nicht sicher gewesen, ob das Urteil im NSU-Prozess vor oder doch knapp nach der Sommerpause kommt. Es ging um die Sommerpause 2017. Noch ein Jahr hat es danach also gebraucht, ehe das Verfahren um die rechte Terrorszene des Nationalsozialistischen Untergrundes zum Abschluss gebracht werden konnte. Mit stoischer Langmut hat das Gericht auch die abstrusesten Anträge beschieden, nicht aufs Tempo gedrückt. Keine Verfahrensfehler durch zu schnelles Tempo, hieß die Devise. Daran gibt es nichts zu kritisieren.

 

Das Ergebnis bleibt unbefriedigend – nicht nur für die Angehörigen

Das Urteil in der kommenden Woche wird aller Voraussicht nach näher an den Anträgen der Bundesanwaltschaft liegen als an denen der Verteidiger. Leider ist jetzt schon absehbar, dass es in doppelter Hinsicht keinen Rechtsfrieden bringen wird. Die Angeklagten werden all ihre Energie darauf verwenden, Fehler zu finden, die eine Revision ermöglichen. Bei aller Sorgfalt des Gerichts: Es wäre ein kleines Wunder, wenn sich keine fänden. Noch schwerer wiegt jedoch das, was nie zur Sprache gekommen ist. Behördenversagen, schlampige Ermittlungen und Verstrickungen der Geheimdienste sind in München nicht aufgearbeitet worden. Dies war auch nicht die Aufgabe des Strafprozesses. Unbefriedigend bleibt das Ergebnis gleichwohl – nicht nur für die Angehörigen der Opfer.