Das neue Naturschutzgesetz schränkt die Beleuchtung öffentlicher Fassaden ein. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa aus Sicherheitsgründen. Und das Ludwigsburger Schloss bleibt angestrahlt. Der BUND fordert eine strengere Linie.

Ludwigsburg - An öffentlichen Gebäuden im Landkreis gehen in diesem Sommer die Lichter aus. Zumindest an denen, für die es keine Ausnahmegenehmigung gibt. Nachdem Bayern bereits 2019 vorangegangen ist, hat auch Baden-Württemberg im vergangenen Sommer ein Gesetz zur Eindämmung der Lichtverschmutzung erlassen. Die Neuregelungen aus dem Naturschutzgesetz zur Außenbeleuchtung sind zum 1. April vollständig in Kraft getreten.