Winfried Kretschmann ließ sich vom Gegenwind nicht beeindrucken. Je lauter die Proteste gegen die Pläne seines Staatsministeriums wurden, eine neue Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes für Geistes- und Sozialwissenschaftler zu schaffen, desto beharrlicher hielt der baden-württembergische Ministerpräsident daran fest. „Hoch vernünftig“ sei das Vorhaben, das Spektrum der Studiengänge zu erweitern. Seinem Nachfolger würde er sogar noch einen radikaleren Schritt empfehlen: Für den gehobenen Dienst solle allgemein ein Bachelor-, für den höheren ein Master-Abschluss verlangt werden, unabhängig von der Fachrichtung.
Die Arbeit an der entsprechenden Verordnung, die Ministerpräsident Kretschmann am Ende unterzeichnen müsste, zieht sich länger hin als erwartet. Ein Grund sind laut einer Regierungssprecherin „Personalausfälle in der zuständigen Abteilung“. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der Anhörung – mit Kritik vom Beamtenbund – sei aber nahezu abgeschlossen, ein Punkt werde auf Anregung der Kommunalverbände noch ergänzt.
Teil der „Personal-Offensive“ der Staatskanzlei
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit läuft derzeit ein weiterer Vorstoß, um die Hürden für künftige Beamte zu senken. Im Zuge der „Personaloffensive“, die Kretschmanns Staatskanzleichef Florian Stegmann im Frühjahr gestartet hat, soll auch die Altersgrenze für die Verbeamtung hinterfragt werden. Ein entsprechender Prüfauftrag, so die Sprecherin, sei bereits vor einigen Monaten ergangen. Um alles Weitere kümmere sich derzeit das Finanzministerium.
Derzeit darf, wer Beamter werden will, in Baden-Württemberg höchstens 42 Jahre alt sein. Anwärter auf die Segnungen des Staatsdienstes sollen dem Staat auch noch hinreichend lange dienen können. Die Altersgrenze wird von jedem Bundesland einzeln geregelt und liegt in der Regel zwischen 40 Jahren (Mecklenburg-Vorpommern) und 50 Jahren (Hessen, Schleswig-Holstein). Bis zu 55 Jahre sind teilweise für Lehrer und Professoren zulässig, bei besonderem dienstlichen Interesse in Hessen sogar 60 Jahre.
Hürde im Südwesten ist ziemlich hoch
Im Südwesten ist die Hürde vergleichsweise hoch. Wie stark sie durch eine höhere Altersgrenze gesenkt werden könnte, ist nach Angaben des Finanzministeriums offen. Nötig wäre dazu eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO), die für 2025 ohnehin ansteht. Dabei könnte „das Vorhaben eingebunden werden“, so ein Sprecher. Nach der Einbeziehung interner und externer Stellen wäre am Ende der Landtag am Zug. Das Verfahren dauere mindestens sechs Monate – womit es für aktuelle Bedienstete wohl knapp würde. Es gehe nicht um eine Versorgung grünen Personals, wird versichert, wie das bei der neuen Laufbahn geargwöhnt wurde – etwa vom Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW).
Die Anhebung der Altersgrenze wird vom BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger „grundsätzlich begrüßt“. Ein größerer Bewerberpool, so die Begründung, könne „zu einer größeren Vielfalt an Erfahrungen und Fähigkeiten führen“. Ein Punkt sei dabei aber zu bedenken, sagt Rosenberger: Schon nach fünf Jahren hätten Beamte einen Anspruch auf die Mindestpension – gut 1800 Euro und damit weit mehr, als viele Rentner sich in einem langen Berufsleben erdienen.