Lindner plant neue Behörde Wie löst Deutschland sein Problem mit Geldwäsche?

Deutschland hat ein Problem mit Geldwäsche. Foto: imago images/mhphoto/Mario Hösel via www.imago-images.de

Finanzminister Christian Lindner will eine neue Behörde schaffen, um kriminelle Geldströme trockenzulegen. Der Handlungsbedarf ist groß. Die Bundesregierung muss sich gravierende Versäumnisse vorwerfen lassen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Alischer Usmanow wäre ein klassischer Fall für die Geldwäsche-Detektive, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) demnächst in Gang setzen möchte. Der aus Usbekistan stammende Milliardär, angeblich „Putins Lieblingsoligarch“ und Besitzer einer Jacht sowie eines privaten Airbusjets, hat zeitweise in einer schicken Villa am Tegernsee gelebt.

 

Schon vor Jahren gab es den Verdacht, beim Kauf dieser Immobilie könnte gewaschenes Geld im Spiel gewesen sein – jetzt steht Usmanow auf der Sanktionsliste mutmaßlicher Putin-Unterstützer. Die Villa hat er inzwischen angeblich weiterverkauft, klagt zudem vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, weil er sich zu Unrecht diskriminiert fühlt. Seine Finanzgeflechte, die auch nach Deutschland reichen, sind weitgehend unaufgeklärt. Was ist daran kriminell?

Wie ist die Rechtslage?

Wer Geld oder Vermögenswerte, die aus einer Straftat herrühren, verbirgt, die Herkunft verschleiert, verwahrt oder in Umlauf bringt, dem droht nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuchs Haft. Seit 1993 regelt die Details ein sogenanntes Geldwäschegesetz, das zwischenzeitlich mehrfach korrigiert worden ist. Seit der letzten Novelle im Mai 2022 umfasst es 59 Paragrafen, die 70 Seiten füllen. Mit einer Strafe muss demnach auch rechnen, wer Geldwäsche „leichtfertig nicht erkennt“. Inzwischen hat die Europäische Union zudem fünf Richtlinien zur Geldwäsche erlassen, die Deutschland aber nur zögerlich und zeitweise unzureichend umgesetzt hat.

Das Gesetz verpflichtet Kreditinstitute, Versicherungen, Spielbanken, aber auch Rechtsanwälte, Juweliere und Autohändler, bei Hinweisen auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige zu erstatten. Zuständig wären dafür die knapp 400 Mitarbeiter der 2001 geschaffene Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die seit 2017 beim Zoll angesiedelt ist. Wegen mangelnder Effizienz wurde diese Institution schon als „Pannen-Truppe“ verspottet. 2020 sind dort 144 000 Anzeigen eingegangen, nur ein paar hundert erwiesen sich als strafrechtlich relevant. Im Sande verliefen auch die Ermittlungen gegen den Oligarchen Usmanow. Die „Süddeutsche Zeitung“ nannte das „aberwitzig, dämlich und grotesk“.

Wo gibt es rechtliche Lücken?

„Deutschland hat ein großes Geldwäsche-Problem“, sagt Stephan Ohme von Transparency International. Bei uns, so sein zentraler Vorwurf, „findet schmutziges Geld einen sicheren Hafen“. Als Gründe hat er die Zersplitterung der Zuständigkeiten, fehlende Transparenz von Eigentumsverhältnissen und schwach aufgestellte Strafverfolgungsbehörden ausgemacht. Manche deutsche Banken, heißt es in einem Mängelbericht von 2021, führten tausende anonymer Kunden und Konten. Im Metier der Geldwäsche blieben „viele der besonders schädlichen und ertragreichen Straftaten weitgehend unbestraft“. So könnten etwa Schmuckhändler tütenweise Bargeld annehmen und blieben dabei nur unzureichend beaufsichtigt. Das 2017 eingeführte Transparenzregister, in dem Akteure finanzieller Transaktionen aufgelistet werden sollen, sei „bis jetzt weitgehend wirkungslos“.

Financial Action Task Force gegen Geldwäsche, eine internationale Organisation, an deren Standards sich mehr als 200 Staaten orientieren, hat Deutschland zuletzt ein eher durchwachsenes Zeugnis ausgestellt. Es gebe bemerkenswerte Verbesserungen, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Bericht, aber auch einigen Spielraum, um die Überwachung und die Arbeit der Kontrollorgane zu optimieren. Die Zahl der verfolgten Fälle von Geldwäsche in Deutschland sei auffallend gering, verglichen mit der Größe und der Wirtschaftskraft des Landes. Zudem wird der hohe Anteil an Bargeldgeschäften moniert und der Umstand, dass es bei uns dafür kein Limit gebe.

Was will Lindner?

Der Finanzminister will eine völlig neue Behörde aufbauen, die sich zentral um die Kontrolle der Geldwäsche kümmern soll. Er spricht von einem Finanz-Bundeskriminalamt. Dort sollen Ermittler „dicke Fische“ und deren Hintermänner jagen. Allerdings hat der Minister keine Details erwähnt, wie das gelingen soll. Lindner verspricht zwar, er habe den „Mut zum großen Wurf“. Mindestens zwei Jahren werden bis dahin aber noch ins Land gehen.

Was sagen Kritiker?

„Wir brauchen bei der Jagd nach dreckigem Geld eine Zeitenwende“, betont Gerhard Schick, ehedem Grünen-Abgeordneter, jetzt Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Er bemängelt „eine ganz große Lücke“ im Bereich der organisierten Steuerkriminalität. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) fordert Zugriffsrechte auf alle für Geldwäschedelikte relevanten polizeilichen Datenbanken von Bund und Ländern, zudem automatisierte Abruf- und Abgleichverfahren. Die Organisation setzt sich darüber hinaus für eine „Beweislastumkehr“ in Verdachtsfällen der Finanzkriminalität ein: „Verdächtige müssen dazu gezwungen werden können, ihre Quellen für unerklärlich hohen Reichtum offen zu legen.“ Dabei müsse Vermögen so lange eingezogen werden können, bis der Besitzer darlegen könne, woher das Geld stammt. Experten dringen auf eine Bargeldobergrenze bei Geschäften. Das, so die BDZ, sei „eine niedrigschwellige Möglichkeit, Geldwäsche Einhalt zu gebieten“.

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