Paukenschlag im Sommerloch: Die AfD nutzt ihre Macht, die sie mit derzeit zwei Fraktionen im baden-württembergischen Landtag hat, um einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Die etablierten Parteien sind entsetzt und sehen ihre Befürchtungen bestätigt.

Stuttgart - Die beiden Fraktionen der AfD im Landtag wollen einen Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus beantragen. Beide beschlossen, zusammen einen entsprechenden Antrag einzubringen. Das sagten Christina Baum von der Alt-AfD-Fraktion und Rainer Podeswa von der abgespalteten ABW-Fraktion am Mittwoch in Stuttgart. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über das Thema berichtet. Der Ausschuss soll laut dem gemeinsamen Antrag untersuchen, in welcher Dimension der Linksextremismus im Südwesten verbreitet ist.

 

Damit bestätigen sich Befürchtungen der etablierten Parteien im Landtag, dass eine AfD mit derzeit zwei Fraktionen ihre Macht dazu nutzen könnte, Dinge durchzusetzen, die eine Fraktion allein nicht machen kann. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte: „Es passiert genau das, wovor ich gewarnt habe. Die AfD missbraucht ihre Spaltung, um sich Vorteile zu erschleichen.“ Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: „Die AfD missbraucht den Landtag in einer Art, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.“ Die Grünen hätten massive Zweifel, dass der Antrag zulässig sei. Auch SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte: „Die AfD treibt mit parlamentarischen Rechten von Fraktionen ganz offenkundig Schindluder. Ich habe massive Zweifel, ob der Antrag zulässig ist.“ Zwist in der AfD

Der bisherige AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen und 13 weitere Abgeordnete hatten die AfD-Fraktion verlassen und eine eigene Fraktion gegründet, die Alternative für Baden-Württemberg (ABW). Ein vom Landtag in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass zwei Fraktionen einer Partei im Parlament vertreten sein können. Derzeit läuft aber ein Mediationsverfahren, um die beiden Gruppen wieder zusammenzubringen. Meuthen weilt gerade im Urlaub. Er sei aber über den gemeinsamen Antrag informiert worden, sagten Baum und Podeswa. So kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden

Die rechtlichen Grundlagen des Landtags sehen vor, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden muss, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder zwei Fraktionen einen Antrag unterzeichnet haben. Der nun gestellte Antrag der beiden Fraktionen der AfD könnte aber den Bemühungen um Wiedervereinigung auch entgegenlaufen: Ein Sprecher des Landtags sagte, das Parlament werde am 28. September über den Antrag der beiden Fraktionen entscheiden. „Hierbei wird von entscheidender Bedeutung sein, ob sich AfD und ABW, wie sie es angekündigt haben, bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause wieder zu einer Fraktion vereinigt haben“, sagte er. Der gemeinsame Antrag als Zeichen

Baum und Podeswa rechtfertigten den Antrag im SWR-Interview mit den gesetzlichen Möglichkeiten, die es für die zwei Fraktionen gebe. Podeswa sagte: „Unsere Wähler hätten kein Verständnis dafür, wenn wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nicht ausschöpfen würden.“ Der gemeinsame Antrag sei ein Zeichen, dass die beiden Gruppen der AfD im Landtag einen Zusammenschluss anstrebten. Baum erklärte, ihre Fraktion habe den Antrag bereits in der vergangenen Woche beschlossen. Sie freue sich, dass die ABW nun zugestimmt habe. „Das ist endlich ein positives Signal an unsere Mitglieder und an unsere Wähler und an alle bürgerliche Schichten in unserem Land.“