Welche Probleme gibt es bei der Durchsetzung des Verbots?

Die deutschen Sicherheitsbehörden konnten die Internetplattform nicht einfach abschalten, weil der Server nach Erkenntnissen der Ermittler in Frankreich steht. Deswegen sollte ein Rechtshilfeersuchen an die französischen Behörden gestellt werden. Unklar war, wie schnell diese das Gesuch beantworten würden.

 

Welche Möglichkeit haben die Linksextremisten, die Sperre zu umgehen?

Die Administratoren der Haupt-Domain indymedia.org können die Subdomain mit einem anderen Server verbinden und dort die Site weiter betreiben. Bislang wurde die Seite beim französischen Provider OVH betrieben, der nach Medienberichten auch technische Dienstleistungen für die Enthüllungsplattform Wikileaks zur Verfügung stellt. Die Site war am Freitagmorgen zunächst noch online, am Vormittag erschien dann nur noch der Text: „Wir sind offline.“

Sollten Aktivisten auf Server in Russland, der Ukraine, den USA oder ein anderes Land umziehen, wäre es für die deutschen Behörden sehr schwierig, ein Verbot durchzusetzen. Wie schwierig es für Strafverfolgungsbehörden ist, eine verbotene Website dauerhaft aus dem Netz zu nehmen, kann man auch an der Site „The Pirate Bay“ sehen, die Web-Piraten den illegalen Austausch von Filmen und anderen Inhalten ermöglicht.

Gab es schon früher Verbote von extremistischen Internetplattformen?

Das Neonazi-Internetportal „Altermedia Deutschland“ wurde im Januar 2016 vom Bundesinnenministerium verboten. Laut Bundesanwaltschaft war „Altermedia“ bis dahin das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Die Betreiber nutzten einen Server in Russland. Im Januar 2017 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung gegen fünf Beschuldigte. Außerdem geht es um die Gründung oder Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung.