Die mutmaßlichen Betreiber der 2017 verbotenen linksradikalen Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ scheitern mit ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht.

Fünf mutmaßliche Betreiber des 2017 verbotenen linksradikalen Internet-Portals „Linksunten.Indymedia“ sind mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gescheitert. Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 1. Februar hervorgeht, nahm das Bundesverfassungsgericht sie nicht zur Entscheidung an.

 

Nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg hatte das Bundesinnenministerium „Linksunten.Indymedia“ im August 2017 als Verein verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Portal die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland sei und dort vielfach Gewaltaufrufe und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht worden seien.

Kläger wollten sich nicht zu Plattform bekennen

Die Kläger, vier Männer und eine Frau aus Freiburg, hatten sich dagegen vergeblich vor dem Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Das Problem: Aus Furcht vor Strafverfolgung wollten sie sich nicht ausdrücklich zu „Linksunten.Indymedia“ bekennen. Daher hatten sie als Einzelpersonen geklagt und auch nicht an der Leipziger Verhandlung teilgenommen. Nach dem Urteil von Januar 2020 ist aber nur die betroffene Vereinigung selbst befugt, ein Vereinsverbot anzufechten. Ob es rechtmäßig war, wurde deshalb nicht im Detail geprüft.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sehen darin keinen Grund für Beanstandungen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, „inwiefern das Bundesverwaltungsgericht mit der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts verfassungsrechtliche Gewährleistungen krass verkannt hätte“. Die Annahme, dass Angaben vor Gericht die Gefahr einer Strafverfolgung erhöhen könnten, liege zwar „nicht ganz fern“. Einlassungen im Verwaltungsprozess flössen aber nicht ungefiltert in die Strafverfolgung ein, heißt es in dem Beschluss.

Reporter ohne Grenzen sieht Angriff auf die Pressefreiheit

Die Anwälte der Kläger hatten in der Vergangenheit argumentiert, dem Ministerium sei es eigentlich darum gegangen, eine missliebige Internetseite abzuschalten. Auch Kritiker wie die Organisation Reporter ohne Grenzen ordneten das Verbot des kompletten Portals inklusive aller legalen Inhalte als staatlichen Angriff auf die Pressefreiheit ein.

Dazu äußerten sich die Karlsruher Richter wegen der grundsätzlichen Mängel der Verfassungsbeschwerden nicht. „Über die Frage, welche Grundrechte diejenigen schützen, die ein wie hier organisiertes Internetportal betreiben, ist damit nicht zu entscheiden“, schreiben sie ganz am Ende.