Auch wenn Geschädigte es heute leichter haben zu klagen: Schadenersatz zu erhalten ist heute nicht wesentlich leichter als früher, kritisiert StZ-Autor Michael Heller.

Stuttgart - Recht haben und Recht bekommen, das sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Diese Erfahrung machen gegenwärtig auch tausende Spediteure, die von den Mitgliedern eines überführten Kartells Geld zurück haben wollen, weil sie für ihren neuen Brummi womöglich zu viel gezahlt haben. Dieses Phänomen ist in Deutschland noch recht neu, denn in der Vergangenheit war die Sache für die Kartellsünder in der Regel mit der Zahlung des Bußgeldes erledigt.

 

Mittlerweile haben Rechtsanwälte Wege gefunden, dass geprellte Kunden auch dann in Einzelfällen vor Gericht ziehen können, wenn es sich nicht um Schäden in Millionenhöhe handelt. Das ist zweifellos gut so, denn dass die Käufer in der Vergangenheit einfach auf ihrem Schaden sitzen geblieben sind, verletzt das Rechtsempfinden. Das Problem, den entstandenen Schaden genau beziffern zu müssen, bleibt aber bestehen. Hier gibt es keine Vereinfachungen, die den Käufern helfen würden, zu ihrem Recht zu kommen. Und deshalb geben sich die Lastwagenhersteller, die auf dreiste Weise immerhin 14 Jahre lang die Preise abgesprochen haben, trotz einer Flut von Klagen ziemlich gelassen.

Einen „richtigen“ Preis gibt es nicht

Theoretisch ist ja schnell festgestellt, dass die Kartellanten zulasten ihrer Kunden Vorteile aus den Absprachen gezogen haben. Würden sie sonst das Risiko eingehen, solch ein Kartell zu bilden? Die Lkw-Hersteller scheinen auf dem Standpunkt zu stehen, dass nur steigende Preise einen Schaden für die Abnehmer bedeuten würden. Das ist natürlich falsch. Ein Schaden entsteht auch dann, wenn die Preise nicht so stark sinken, wie sie ohne Kartell gesunken wären. Dem Nachweis der konkreten Preisdifferenz sind aber in einer Marktwirtschaft mit ihren ständigen Veränderungen Grenzen gesetzt. Juristen mögen es für möglich halten, die „richtigen“ Preise – also die ohne Kartell – auszurechnen, Ökonomen nicht. Das kann aber nicht das Ende der Überlegungen sein.

Die Sünder müssen künftig stärker in die Pflicht genommen werden – durch die Umkehr der Beweislast. Die Kartellanten sollten beweisen müssen, dass ein vorab vermuteter Schaden in der Höhe eines bestimmten Betrags oder eines bestimmten Prozentsatzes zu hoch angesetzt ist.