Von August an muss auf drei Bundesstraßen in der Region für Lastwagen, die schwerer als zwölf Tonnen sind, Maut gezahlt werden.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Eigentlich sollte die Mautpflicht für schwere Lastwagen auf Bundesstraßen bereits Anfang des vergangenen Jahres eingeführt werden. Mit einer Verzögerung von eineinhalb Jahren wird die Gebühr nun von August an erhoben. Dann werden auch auf der B 27 zwischen Tübingen und Möhringen, auf der B 10 zwischen Zuffenhausen und der A 81 sowie auf der B 313 zwischen Plochingen und Nürtingen 17 Cent pro Kilometer für Lastwagen fällig, die schwerer sind als zwölf Tonnen. Beim Regierungspräsidium Stuttgart rechnet man nicht damit, dass es dadurch zu nennenswerten Verkehrsverlagerungen kommen wird.

 

Bis jetzt erhebt der Bund nur auf Autobahnen eine Maut für Lastwagen, auf einem Streckennetz von rund 12.800 Kilometern. Dazu sollen von August an 1000 Kilometer Bundesstraßen kommen, deutlich weniger als geplant, die doppelte Streckenlänge war im Gespräch.

Gesetzliche Kriterien

Auch die Liste der Bundesstraßen, die in der Region Stuttgart für eine Bemautung infrage kämen und die dem Bundesverkehrsministerium übermittelt wurde, war deutlich länger als die jetzt ausgewählten Abschnitte. Warum wurden nur diese drei Strecken in und um die Landeshauptstadt ausgewählt? „Nur sie erfüllen die gesetzlichen Kriterien“, sagt Ingo Strater, der Sprecher des Bundesministeriums. Die Auswahlkriterien sind: die Bundesstraßenabschnitte dürfen keine Ortsdurchfahrten sein, sie müssen mit zwei oder mehr Streifen pro Fahrtrichtung ausgebaut sein und einen durchgehenden Mittelstreifen haben oder eine andere Richtungstrennung, sie müssen mindestens vier Kilometer lang und an eine Autobahn angebunden sein.

Keine negativen Auswirkungen zu erwarten

Beim Regierungspräsidium war bei der Aufstellung der Luftreinhaltepläne in der Region die Frage, wie die sich damals schon abzeichnende Einführung der Lastwagenmaut für Bundesstraßen die Verkehrsströme beeinflussen würde. Ob dadurch etwa bestehende Durchfahrtsverbote berührt sein würden oder es wie bei der Einführung der Maut auf Autobahnen zu Schleichverkehren kommen könnte. Diese Sorge ist verflogen. „Wir rechnen nicht mit negativen Folgen durch Verdrängungsverkehr“, sagte ein Behördensprecher. „Es sind keine Auswirkungen auf die bestehenden Luftreinhaltepläne zu erwarten.“

Kosten werden an Kunden weitergegeben

Auch in der Wirtschaft, die nicht zu den großen Anhängern der Lastenwagenmaut zählt, ist die Reaktion auf die Bekanntgabe der Streckenabschnitte gelassen. „Das ist nicht das große Thema“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, Andreas Richter. Die Spediteure hätten sich darauf eingestellt und würden die Kosten an die Kunden weitergeben. Richter hegt allerdings Zweifel daran, dass Berlin die berechneten Einnahmen in dem erhofften Umfang erzielen werde. Grundsätzlich kritisch sieht er, „dass es keine Gewähr dafür gibt, dass das Geld tatsächlich für die Infrastruktur ausgegeben werden“. Und auch wenn der Hauptgeschäftsführer der Kammer davon ausgeht, dass Transporteure mit „zeitkritischen Gütern“ wegen der Maut die Bundesstraßen nicht umfahren werden, hält er „das Risiko von Ausweichverkehren“ doch nicht ganz für ausgeschlossen.

Nach der Einführung der Autobahnmaut 2005 ist es im Kreis Göppingen zu Schleichverkehr auf der Querverbindungen von A 7 und A 8 beziehungsweise zur B 10 gekommen. Danach wurden im Bereich des Schurwalds mehr als ein Dutzend Verbindungsstraßen für Lkws gesperrt.