Bund und Länder haben neue, schärfere Corona-Regeln beschlossen. Die Maßnahmen sollen die Virusausbreitung bremsen – und richten sich vor allem an Ungeimpfte. Welche Regeln gelten künftig – und ab wann? Eine Übersicht.

Am Donnerstag haben Bund und Länder neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Zu vielen Bereichen haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang, für Ungeimpfte greifen wieder stärkere Kontaktbeschränkungen. Die Rede ist daher immer wieder von einem „Lockdown für Ungeimpfte“.

 

So können bislang nicht geimpfte Bürgerinnen und Bürger künftig etwa nicht mehr ins Kino, Theater, in Gaststätten: Die sogenannte 2-G-Regel soll bundesweit gelten, teilweise kann sogar eine 2-G-plus-Regel greifen. Nur noch Geimpfte oder Genesene und etwa jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben dann Zugang zu Gastronomie und Freizeiteinrichtungen, zu Kulturangeboten und Veranstaltungen – mancherorts nur mit zusätzlichem aktuellen Corona-Test.

Verschärfte Corona-Regeln im Einzelhandel und Kontaktbeschränkungen

Auch im Einzelhandel wird künftig weitgehend 2-G gelten, nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerieläden sind davon ausgenommen. Außerdem werden für Ungeimpfte und Nicht-Genesene Kontaktbeschränkungen gelten: Treffen im öffentlichen, aber auch im privaten Raum sind dann begrenzt auf einen Haushalt plus höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt, Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.

Für Fußballspiele und andere Großveranstaltungen wird es künftig eine Begrenzung der Auslastung beziehungsweise eine maximale Personenzahl geben – auch dann, wenn die Veranstaltungen im Freien stattfinden. Wo die Inzidenzen besonders hoch sind (über 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen), müssen solche Großveranstaltungen abgesagt werden und Fußballspiele ohne Zuschauer stattfinden. In solchen Regionen müssen dann auch Clubs und Diskotheken schließen, für private Feiern gelten dann ab ebenfalls Beschränkungen.

Neue Corona-Regeln noch nicht bundesweit in Kraft

Doch ab wann gelten die neuen Regelungen? Wann treten sie bundesweit und in Baden-Württemberg in Kraft? Tatsächlich ist es Aufgabe der Bundesländer, die beschlossenen Maßnahmen konkret zu regeln und umzusetzen – und wie schnell die einzelnen Länder dies tun, ist unterschiedlich. Teilweise allerdings gelten in den Bundesländern schon jetzt strenge Corona-Regeln, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg.

Im Südwesten zum Beispiel sind Regelungen wie nun durch Bund und Länder beschlossen großteils schon seit dem 24. November in Kraft. Hier wurde die Alarmstufe II ausgerufen, für öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte oder Vereinsfeiern gilt die 2-G-plus Regelung, Geimpfte und Genesene müssen also einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Für den Besuch von Kultureinrichtungen gilt 2-G, für Hotels, Messen, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und die Gastronomie ebenfalls, wobei bei Gastronomieangeboten im Freien noch 3-G mit PCR-Tests gilt.

In Baden-Württemberg gibt es schon jetzt schärfere Regeln

Laut der baden-württembergischen Landesregierung werden „Verschärfungen, die von Bund und Ländern vereinbart wurden, in Baden-Württemberg umgesetzt“. Dazu gehöre unter anderem eine Ausweitung von 2-G im Einzelhandel auf das ganze Land sowie die Schließung von Clubs und Diskotheken. Auch Großveranstaltungen sollen nicht mehr erlaubt sein, in Restaurants soll 2-G-plus gelten. Die neue Corona-Verordnung mit den Verschärfungen gilt in Baden-Württemberg ab dem 04. Dezember.

Es gibt also kein einheitliches Datum, ab wann die neuen Corona-Regeln gelten. Für einige der von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen müssen auch Bundestag und Bundesrat erst noch zustimmen, das Infektionsschutzgesetzes soll noch einmal überarbeitet werden.

Infektionsschutzgesetz muss noch angepasst werden

Laut dem designierten Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD) soll das Infektionsschutzgesetz nächste Woche im Bundestag so angepasst werden, dass es in Bundesländern mit hohen Inzidenzen möglich wird, Restaurants vorübergehend zu Schließen oder den Verkauf von Alkohol einzuschränken. Es wird also noch einige Tage dauern, bis die verschärften Corona-Regeln in Kraft treten.

Ab Februar 2022 könnte auch eine Impfpflicht kommen – hierüber muss zunächst aber der Bundestag abstimmen. Geklärt werden muss auch noch, wann der Impfstatus ablaufen soll – denn die Impfwirkung lässt nach einigen Monaten nach, wer keine Auffrischungsimpfung erhält, soll in Zukunft nach einer bestimmten Zeit nicht mehr als geimpft gelten. Doch dies wird wohl erst bis zum Jahresende konkret geregelt werden.