Darf ein Wirt, der zum wiederholten Mal gegen die Corona-Regeln verstoßen hat, seine Konzession behalten? Das Ordnungsamt prüft einen aktuellen Fall aus Bad Cannstatt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Im Fall eines Wirtes aus Bad Cannstatt überprüft das Amt für öffentliche Ordnung, ob dieser noch zuverlässig genug ist, um seine Konzession zu behalten. Der Anlass ist ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung, der am Sonntagabend im Lokal des 58-jährigen im Stadtteil Neckarvorstadt festgestellt wurde.

 

Das Lokal ist schon mehrmals aufgefallen

„Im konkreten Fall ist noch keine Entscheidung gefallen, aber wir prüfen ihn anhand der Dokumentation der Polizei sehr genau“, sagt Albrecht Stadler vom Amt für öffentliche Ordnung. Etwa ein Dutzend Personen war am Sonntag in dem Lokal, der Betreiber war nicht dabei. Die Polizei und der Vollzugsdienst haben es schon mehrfach erlebt, dass Treffen hinter verschlossenen Türen in Zeiten des Lockdowns als „Privatfeier“ deklariert wurden. Aber auch dann liege im Cannstatter Fall aufgrund der Personenzahl ein Verstoß gegen die aktuell geltenden Corona-Regeln vor: So viele Personen dürfen sich aktuell nicht treffen. Der Wirt war schon mehrfach aufgefallen, auch schon im ersten Lockdown. Einmal hätten Gäste gegenüber der Polizei ausgesagt, sie hätten für ihre Getränke bezahlt – was für den gastronomischen Betrieb und gegen eine private Feier spräche.