Die neue Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime orientiert sich nicht mehr an der Inzidenz. Gesetzlich sind für Pflegeeinrichtungen teilweise Lockerungen vorgesehen, die jedoch nicht überall umgesetzt werden.

Stuttgart - Seit dem 25. August gilt in Baden-Württemberg eine neue Coronaverordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Viele Regelungen wie die Beschränkung der Besucherzahl wurden aufgehoben. Außerdem wird das Gesundheitsamt nach einem Coronafall in einem Pflegeheim nur noch in Einzelfällen auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne schicken, wie das Sozialministerium in einer Pressemitteilung erklärt. Dennoch steigen die Inzidenzen, und in manchen Pflegeheimen gelten deshalb immer noch strengere Regeln.

 

Viele Heime setzen weiter auf Besucherbeschränkungen

Im Haus Martinus beispielsweise sind pro Bewohner weiterhin nur zwei Besucher zugelassen, die einen Schnell- oder PCR-Test nachweisen oder geimpft sein müssen. Außerdem wird geimpftes Pflegepersonal, das den Großteil der Pflegenden im Haus ausmacht, einmal pro Woche mit einem Schnelltest getestet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, werden alle 48 Stunden getestet.

Das Stuttgarter Lutherstift hält sich an die von der evangelischen Heimstiftung vorgegebenen Regeln, die sich wiederum an der neuen Coronaverordnung orientieren. Das heißt, dass es keine Beschränkung für die Besucherzahlen mehr gibt. Die vorgeschriebenen Schnelltests für Besucherinnen und Besucher bleiben weiterhin bestehen und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Bei PCR-Tests gelten 48 Stunden. Schülerinnen und Schüler, die zwischen sieben und zwölf Jahre alt sind, müssen sich nur in der Ferienzeit vor einem Besuch testen lassen. Für das gesamte Personal ist häufigeres Testen Pflicht. Jan-Ole Meyer, Heimdirektor des Stuttgarter Lutherstifts, ist dennoch froh über die teilweisen Lockerungen der Coronaregeln:„Besuch empfangen zu können ist sehr wichtig für unsere Bewohner. Es ist gut, dass das wieder uneingeschränkt möglich ist.“

Besucher und Personal sollen sich häufig testen

Durch die Verbindung von Seniorenheim, Bildungszentrum und Kindertagesstätte gelten im Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus in Bad Cannstatt nicht nur drei verschiedene Corona-Verordnungen, auch Begegnung und Inklusion innerhalb des Hauses können nicht wie sonst ausgelebt werden. „Normalität herrscht bei uns also immer noch nicht. Die Impfquote liegt jedoch beim Personal, sowie bei den Bewohnern bei über 90 Prozent“, so Susanne Sieghart, Leiterin der Seniorenhilfe im Anna-Haag-Haus. Daher gelten auch hier die vorgegeben Regeln aus der Coronaverordnung, eine Beschränkung der Besucherzahl gibt es also nicht. Personal und Besucher werden durch Newsletter gebeten, sich so oft wie möglich testen zu lassen: Bei Geimpften möglichst einmal in der Woche, bei Ungeimpften jeden Tag.