Zuletzt hatte die Landesregierung zugelassen, dass sich zwei Haushalte oder bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Nun wurde diese Anzahl vom Kabinett verdoppelt.

Stuttgart - Baden-Württemberg hat weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Künftig dürfen sich 20 statt bislang 10 Menschen öffentlich treffen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart sagte. Dies habe das Kabinett beschlossen. Nach Angaben eines Regierungssprechers gilt die neue Regelung ab dem 1. Juli. Wie Kretschmann erklärte, bleiben aber Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bis Ende Oktober verboten.

 

Justizminister Guido Wolf (CDU) ergänzte, dass Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern weiterhin untersagt sind. Veranstaltungen mit bis zu 100 Menschen sind nach Angaben seines Ministeriums ab Juli möglich - und sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Dies betrifft vor allem Kulturveranstaltungen, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Ab August sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen erlaubt.

Der Mindestabstand bleibt

Nicht erlaubt sei weiterhin der Betrieb von Diskotheken und Prostitutionsstätten, sagte Minister Wolf. Alles andere sei möglich - unter den Bedingungen, die die Corona-Verordnungen formulierten. Es ändere sich dabei nichts an der Regel, in der Öffentlichkeit 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten. Davon ausgenommen würden Schulen und Kindertagesstätten. Auch die Maskenpflicht gelte weiter.

Mit der nun beschlossenen Neufassung der Corona-Verordnung sollen die Regeln auch verständlicher für den Bürger werden. Darauf hatte vor allem die CDU gedrungen. Ministerpräsident Kretschmann hatte aber ebenfalls eingeräumt, dass seit der ersten Verordnung im März ein „unübersichtliches Gesamtkunstwerk“ an Corona-Vorgaben entstanden sei. Ganz vermeiden lasse sich die juristische Sprache aber nicht: Schließlich müssten die Regeln auch gerichtsfest sein.