MAG Die „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber“ ist im Paragrafen 46 im Sozialgesetzbuch III geregelt. In dieser Zeit der Probearbeit, befristet auf zwei, in Ausnahmefällen auf vier Wochen, erhalten die Bewerber keinen Lohn, allerdings weiterhin ihre Bezüge des Arbeitslosengelds oder Hartz IV.

 

PraxisAmazon greift vielfach auf dieses Instrument der MAG zurück. Im Logistikzentrum Graben (Landkreis Augsburg) seien 60 Prozent der eingestellten Arbeitskräfte insgesamt über dieses unbezahlte Trainingsmaßnahme eingestellt worden. Laut Angaben der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit nutze Amazon die MAG nicht aus, sondern stelle 80 Prozent der Probearbeiter ein. Das sei auch dann nicht zu beanstanden, wenn es sich bei Saisonarbeitern um befristete Arbeitsverträge handle. Einen Missbrauch kann die Bundesagentur nicht erkennen.